Grundsätzlich gilt, dass der Inhaber einer Apotheke, wie jede andere Person auch, für Schäden, die er Dritten zufügt, in der Haftung ist. Je nach Höhe des entstandenen Schadens kann dieser die geschäftliche und private Existenz des Unternehmers gefährden. Haftpflichtrisiken gelten als existenzielle Risiken. Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber im § 84 Arzneimittelgesetz auch eine Versicherungspflicht für Apotheker vor. Dabei ist das Haftungsrisiko in diesem Berufsfeld jedoch wesentlich umfassender als bei einer Privatperson, da von dem Betrieb selbst Haftungsrisiken ausgehen. Vier Gesetze regeln, unter welchen Umständen ein Apothekenbesitzer für einen Schaden aufkommen muss…
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- Das BGB für grundsätzliche Haftungsfragen (§§ 823 ff. BGB)
- Das Produkthaftungsgesetz im Falle einer Schädigung eines Dritten durch ein verkauftes Produkt
- Die Gefährdungshaftung als pharmazeutischer Unternehmer gemäß Arzneimittelgesetz (§§ 84 bis 94 AMG)
- Das Umwelthaftungsgesetz für Schäden, welche durch den Betrieb der Apotheke in der Umwelt verursacht werden.
Welche Risiken können auftreten?
Als Apotheker arbeiten Sie selbstständig und beschäftigen in der Regel auch noch Arbeitnehmer. Damit unterliegen Sie dem Risiko, dass ein Kunde ihres Hauses beispielsweise auf den von einem Mitarbeiter frisch gewischten Fließen in den Geschäftsräumen ausrutscht und sich verletzt. In diesem Fall besteht ein Regressanspruch gegen ihr Unternehmen, nicht gegen Sie persönlich. Die Grundlage dafür ist zivilrechtlicher Natur gemäß BGB. Die Unterscheidung zwischen dem Inhaber und dem Unternehmen ist dahin gehend wichtig, da eine Firma nicht zwangsläufig alsPersonengesellschaft, sondern auch als juristisches Unternehmen agieren kann.
Das Produkthaftungsgesetz nimmt nicht nur den Hersteller eines Produktes, sondern auch den Vertreiber in die Haftung. Wurde ein Medikament ausgereicht, welches nicht den Zusammensetzungen entsprach, ist zunächst Ihre Apotheke, nicht der Pharmahersteller in der Haftung. Unterlief Ihnen bei der Herstellung eines Medikamentes ein Fehler und Ihr Kunde zeigt beispielsweise allergische Reaktionen, liegt die mögliche Haftung sowohl auf der Grundlage des Produkthaftungsgesetzes als auch auf der Basis des Arzneimittelgesetzes bei Ihrem Unternehmen. Verfügt ihre Apotheke über eine Zentralheizung, welche mit Öl betrieben wird, müssen Sie als Inhaber der Apotheke für den Schaden, der durch einen möglichen Ölaustritt im Erdreich entsteht, ebenfalls aufkommen. In allen Fällen ist es Ihr Betrieb, der als Verursacher identifiziert wird, auch wenn das Verschulden tatsächlich einen Mitarbeiter trifft.
Auf was gilt es bei der Betriebshaftpflicht für Apotheken zu achten?
Theoretisch gilt es, zwischen der Betriebshaftpflicht und der Berufshaftpflicht zu unterscheiden. Da die Grenzen jedoch teilweise fließend sind, schließt die Betriebshaftpflicht, welche den gesamten Geschäftsbetrieb einschließlich der Mitarbeiter abdeckt, häufig auch die spezielle individuelle Berufshaftpflicht für den Inhaber mit ein.
- Die Auswahl der Deckungssumme sollte zeitgemäß sein und für Personen- und Sachschäden mindestens 10 Millionen Euro betragen.
- Einschluss einer umfassenden und weitreichenden Produkthaftung
- Einschluss von Umweltrisiken, auch wenn keine Ölheizung betrieben wird.
- Keine Risikoausschlüsse aufgrund § 84 AMG
Die besten Ratgeber sind unabhängig
Wer eine Betriebshaftpflicht oder irgendeine andere Versicherung sucht, soll sich immer einen unabhängigen Versicherungsmakler suchen, wenn ein Vergleich ansteht. Nur so findet man heraus, wo und wie man am besten versichert ist. Der Makler geht auch auf Details ein und berücksichtigt, ob Vermögensschäden zu versichern sind, ob die Betriebshaftpflicht für Angestellte erforderlich ist oder ob weitere Informationen zum Versicherungsschutz zu beachten sind. Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler, haben langjährige Erfahrung im Bereich Betriebshaftpflicht und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie erreichen über folgenden Link auch unseren online Rechner aber wir empfehlen immer ein individuelles Angebot, denn wir möchten das Sie im Schadenfall richtig versichert sind! Als Versicherungsmakler decken wir nicht nur den Bereich der Betriebshaftpflichtversicherung ab, sondern können durch unser Netzwerk alle Bereiche des Versicherungsmarktes für Sie abdecken.
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