Abhandenkommen von fremden, berufsbezogenen Schlüsseln in der Betriebshaftpflicht – Was ist wichtig?

Schlüsselverlust in der Betriebshaftpflichtversicherung

Insbesondere bei Handwerksbetrieben, Facility Management und Hausverwaltungen ist es üblich, daß der Auftragnehmer einen Schlüssel für das zu betreuenden Objekt erhält. Mit Annahme des Schlüssels geht der Auftragnehmer selbstverständlich die Verpflichtung ein, die Schlüssel mit der notwendigen Sorgfalt zu verwahren. Oft wird von solchen Unternehmen auch der Wunsch an den Versicherungsmakler herangetragen, das Verlustrisiko des Schlüssels über die Betriebshaftpflichtversicherung abzudecken. Grundsätzlich ist dies relativ einfach möglich. Aber was wird dann eigentlich versichert. Grundsätzlich sind in allen handelsüblichen Versicherungen die Kosten für den notwendigen Austausch von Schlössern und Schließanlagen versichert. Sowie wenn notwendig eine kurzzeitige Bewachung des Objekts bis dies geschehen ist.

Für Folgeschäden wie zum Beispiel den Einbruch mit einem solchen Schlüssel und einen Diebstahl wird nicht gehaftet. Zumeist ist dann auch noch ein sogenanntes Sublimit vereinbart. Dies bedeutet, dass die Versicherung nur bis zu einer begrenzten vorher definierten Summe haftet.

Was ist eigentlich gesetzliche Haftung?

Doch Vorsicht! Wenn nicht ausdrücklich anders mit dem Versicherer vereinbart, beschränkt sich die Haftung nur auf die gesetzliche Haftung. Gesetzliche Haftung bedeutet zunächst das der Verursacher, also derjenige der den Schlüssel in Obhut hatte, den Schlüsselverlust auch Verursacht oder Verschuldet haben muss. Bei Verschuldenshaftung muss jedoch Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegen. In der Praxis bedeutet dies, wenn ein Schlüssel zum Beispiel durch einen Einbruch in eine Hausverwaltung gestohlen wurde, trifft die Hausverwaltung kein Verschulden. Damit haftet sie auch nicht gegenüber den Eigentümern. Dies ist zwar gesetzlich so geregelt, trotzdem ist es ärgerlich denn die Geschädigten bleiben auf den Kosten sitzen. Daher sollten Unternehmen welche regelmäßig oder dauerhaft fremde Schlüssel verwahren, mit ihrem Versicherer eine Zusatz vereinbaren welcher wenigstens eine zu vereinbarende Summe auch bei verschuldensunabhängigem Schlüsselverlust zur Verfügung stellt um die Forderungen der Kunden im Notfall zufrieden zu stellen.

Vorsicht mit vertraglichen Vereinbarungen!

Besonders wenn große Unternehmen Wartungsarbeiten oder die Reinigung fremd vergeben werden den Auftragnehmern ein oder sogar mehrere Schlüssel übergeben, damit diese ihre Aufgaben erfüllen können. Meist wird mit der Ausgabe des Schlüssels ein Übergabeprotokoll erstellt in welchem meist auch individuelle Haftungen vereinbart werden. So bekam einer unserer Kunden, ein Kälte und Klimatechnik Betrieb, von einer Bank einen Vertrag vorgelegt in welchem er sich vollumfänglich für den Verlust des Schlüssels, incl. Folgeschäden haftpflichtig erklären sollte. Wird dieser Vertrag zwischen Firmen oder Vollkaufleuten unterschrieben, so ist die gesetzliche Haftung erweitert und es gilt der Wortlaut des Vertrages. Daher empfehlen wir generell solche Verträge genauestens durchzulesen und gegebenenfalls durch einen Anwalt kontrollieren zu lassen.

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Die besten Ratgeber sind unabhängig

Wer eine Betriebshaftpflicht oder irgendeine andere Versicherung sucht, soll sich immer einen unabhängigen Versicherungsmakler suchen, wenn ein Vergleich ansteht. Nur so findet man heraus, wo und wie man am besten versichert ist. Der Makler geht auch auf Details ein und berücksichtigt, ob Vermögensschäden zu versichern sind, ob die Betriebshaftpflicht für Angestellte erforderlich ist oder ob weitere Informationen zum Versicherungsschutz zu beachten sind. Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler, haben langjährige Erfahrung im Bereich Betriebshaftpflicht und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie finden weiter unten auch unseren online Rechner aber wir empfehlen immer ein individuelles Angebot, denn wir möchten das Sie im Schadenfall richtig versichert sind! Als Versicherungsmakler decken wir nicht nur den Bereich der Betriebshaftpflichtversicherung ab, sondern können durch unser Netzwerk alle Bereiche des Versicherungsmarktes für Sie abdecken.

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