Vertragsrecht

Vertragsrecht

Wer einen rechtsgültigen Vertrag mit bestimmten Inhalten mit einem Anderen abschließt, hat neben Rechten auch Verpflichtungen zu übernehmen. So lautet ein altrömischer Grundsatz: „Pacta sunt servanda“, bedeutet: Verträge sind einzuhalten. Es gibt verschiedene Arten von Verträgen, die im Folgenden aufgelistet sind:

  • Kaufvertrag: Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum von der Sache zu verschaffen, außerdem verpflichtet sich der Käufer zu einer Zahlung eines vereinbarten Kaufpreises.
  • Werkvertrag: Dies ist eine entgeltlich Verpflichtung zur Erreichung eines bestimmten Arbeitserfolges.
  • Dienstvertrag (Arbeitsvertrag): Eine entgeltliche Verpflichtung zum Tätigwerden (nicht erfolgs- sondern zeitbestimmt).
  • Leihe: Eine unentgeltliche Gebrauchsüberlassung von Sachen.
  • Miete: Eine entgeltliche Gebrauchsüberlassung von Sachen.
  • Pacht: Eine entgeltliche Überlassung von Sachen oder Rechten zum Gebrauch.
  • Verwahrung: Der Verwahrer verpflichtet sich, eine ihm von dem Hinterleger übergebene bewegliche Sache aufzubewahren mit / ohne Entgelt.

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Bildquelle: GG-Berlin  / pixelio.de