Die wichtigsten Leistungseinschlüsse für Handwerker in der Betriebshaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung Handwerker

Kaum ein Handwerksberuf sieht sich so vielen Haftungsgefahren ausgesetzt, wie das Bauhandwerk und das Baunebengewerbe. Ohne eine spezielle Betriebshaftpflichtversicherung für alle Tätigkeiten rund um den Bau oder die Sanierung oder Renovierung eines Gebäudes läuft der Unternehmer in  ein finanzielles Risiko. Es stellt sich natürlich die Frage, welche Leistungseinschlüsse diese sehr spezielle Haftpflichtversicherung aufweisen sollte. Die standardmäßige Formulierung „Drei Millionen pauschal für Personen- und Vermögensschäden“ bringt einen Bauhandwerker nicht weiter – eine differenziertere Darstellung der Risiken ist notwendig.

Allmählichkeitsschäden

Ein Allmählichkeitsschaden ist tückisch. Ein klassisches Beispiel dafür ist ein unter Putz liegendes angekratztes Wasserrohr. Es kommt immer wieder vor, dass gerade bei Neubauarbeiten eine Wasserleitung beschädigt wird. Sickerwasser dringt allmählich in das Mauerwerk ein. Früher oder später wird der Schaden offenkundig und die Wand muss aufgebrochen werden. Besteht kein Versicherungsschutz, kann dies für den Verursacher fatale Folgen haben.

Tätigkeitsschäden

Tätigkeitsschäden entstehen schneller als gedacht. Ein Fenstermonteur muss für die Montage einen Schrank in der Wohnung des Kunden verschieben und zerkratzt dabei den Parkettfußboden. Dabei handelt es sich um einen klassischen Tätigkeitsschaden. Dieser Baustein in der Betriebshaftpflicht für Handwerker deckt alle Schäden ab, die unmittelbar mit der Ausübung ihrer Tätigkeit geschehen.

Versicherungsnehmer sollten darauf achten, dass diese Schäden in der Police nicht gedeckelt sind, sondern in vollem Umfang in der Versicherungssumme eingeschlossen werden. Auch teilweise Ausschlüsse sind im Grunde nicht akzeptabel.

Mangelbeseitigungsschäden 

Jeder Handwerker wird so gut und gründlich arbeiten, wie irgendmöglich. Dennoch kann es vorkommen, dass im Nachhinein noch einmal nachgebessert werden muss. Wurde beispielsweise eine Fußbodenheizung verlegt und das Wasser läuft aus, muss dieser Schaden behoben werden. Teuer wird es, wenn in diesem Zusammenhang die Fußbodenfliesen herausgebrochen werden müssen. Diese Kosten werden im Rahmen der Mangelbeseitigung in der Betriebshaftpflichtversicherung für Handwerker übernommen.

Nachbesserungsbegleitschäden

Bleiben wir noch einmal bei dem Beispiel Fußbodenheizung. Es kann natürlich auch passieren, dass der Eigentümer des Hauses sie erstmalig einschalten möchte und sie funktioniert schlichtweg nicht. In diesem Fall muss durch den Handwerker  Nachgebessert werden. Hier kann es sein, dass der Fußboden wieder aufgebrochen werden muss, es entsteht ein Schaden am Gewerk eines anderen Handwerkers, ein Nachbesserungsbegleitschaden.

Be- und Entladeschäden

Handwerker, die auf fremden Grundstücken tätig sind, bringen in der Regel ihr Werkzeug und das Material mit. Gerade bei größeren Gegenständen kann es auf einer eng beparkten Straße dazu kommen, dass ein anderes Fahrzeug beschädigt wird. Autobesitzer sind immer wieder erstaunt, wie teuer es ist, eine Stoßstange lackieren zu lassen. Für einen Handwerker kann ein solcher verursachter Schaden ohne die entsprechende Versicherung schnell das Auftragsvolumen relativieren. Wichtig ist bei Be- und Entladeschäden, dass auch mögliche Schäden am Transportgut, beispielsweise den gelieferten Fenstern, mitversichert sind.

Subunternehmer

Das Bauhandwerk greift häufig auf Subunternehmer zurück. Verursachen diese einen Schaden, ist der ursprüngliche Auftragnehmer in der Haftung. Diese Schäden sind versichert, wenn der Subunternehmer aus dem gleichen Gewerk kommt. Handelt es sich jedoch um eine andere Branche, muss der Subunternehmer ebenfalls mit versichert werden. Durch den entsprechenden Leistungsbaustein, die Generalunternehmerklausel, kann dieses Risiko vertraglich ausgeschlossen werden. Die zeitweise Überlassung von Arbeitskräften ist in diesem Zusammenhang ebenfalls ein Thema. Gleiches gilt, auch wenn es sich um Material und nicht um Personen handelt, für die Überlassung von Gerüsten.

Die aktive Werklohnklage

In den letzten Jahren sehen sich viele Handwerker dem Problem gegenüber, dass Bauherren  trotz erbrachter Leistung Teile der Rechnungssumme zurückhalten um bei eventuellen Gewährleistungen ein Druckmittel zu haben. Ist dies nicht vorher vereinbart, übernimmt der Versicherer die Prozesskosten des Handwerkers zur Durchsetzung der Lohnklage.

Die besten Ratgeber sind unabhängig

Wer eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine andere Versicherung sucht, sollte sich immer einen unabhängigen Versicherungsmakler suchen wenn ein Vergleich ansteht. Nur so findet man heraus, wo und wie man am besten versichert ist. Der Makler geht auch auf Details ein und berücksichtigt, ob Vermögensschäden zu versichern sind, ob die Betriebshaftpflicht für Angestellte erforderlich ist oder ob weitere Informationen zum Versicherungsschutz zu beachten sind. Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler, haben langjährige Erfahrung im Bereich Betriebshaftpflichtversicherung und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie finden weiter unten auch unseren online Rechner aber wir empfehlen immer ein individuelles Angebot, denn wir möchten, dass Sie im Schadenfall richtig versichert sind! Als Versicherungsmakler decken wir nicht nur den Bereich der Betriebshaftpflichtversicherung ab, sondern können durch unser Netzwerk alle Bereiche des Versicherungsmarktes für Sie abdecken. Und das beste, unser Service ist für Sie kostenlos.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und sind jederzeit gerne für Sie da.

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 Bildquelle: Christa Nöhren / PIXELIO