Betriebshaftpflicht Goldschmied – damit es auch nach einem Schaden noch glänzt

Betriebshaftpflicht Goldschmied

Im Grunde birgt der Handwerksberuf eines Goldschmiedes keine wirklich dramatischen Risiken – auf den ersten Blick. Besteht neben der Goldschmiede auch ein Ladenlokal, birgt dieses jedoch das gleiche Risiko wie ein Blumengeschäft. Ein Kunde stolpert über ein Kabel oder rutscht auf nassem Boden aus und verletzt sich. Die Schadensersatzforderungen werden dann von der Betriebshaftpflicht des Goldschmieds übernommen. Bei der Antragstellung für die Betriebshaftpflichtversicherung muss explizit darauf hingewiesen werden, wenn ein Ladengeschäft besteht.

Ein etwas anderes Risiko liegt in der Fertigung der Schmuckstücke. Werden diese mit Säuren oder Chemikalien behandelt, geht bei der Lagerung dieser Stoffe ein Umweltrisiko von der Goldschmiede aus. Dieses Umweltrisiko wird ebenfalls von der Betriebshaftpflicht für den Goldschmied gedeckt. Werden die Schmuckstücke gelötet, muss zwischen dem Gebrauch eines elektrischen Lötkolbens und einem Gasbrenner unterschieden werden. Der Gasbrenner bedingt in der Betriebshaftpflichtversicherung ebenfalls eine Risikoerhöhung.

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Wer eine Betriebshaftpflicht, eine Berufshaftpflichtversicherung, eine private Haftpflicht oder irgendeine andere Versicherung sucht, soll sich immer einen unabhängigen Versicherungsmakler suchen, wenn ein Vergleich ansteht. Nur so findet man heraus, wo und wie man am besten versichert ist. Der Makler geht auch auf Details ein und berücksichtigt, ob Vermögensschäden zu versichern sind, ob die Betriebshaftpflicht für Angestellte erforderlich ist oder ob weitere Informationen zum Versicherungsschutz zu beachten sind. Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler, haben langjährige Erfahrung im Bereich Betriebshaftpflicht und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie finden weiter unten auch unseren online Rechner aber wir empfehlen immer ein individuelles Angebot, denn wir möchten das Sie im Schadenfall richtig versichert sind! Als Versicherungsmakler decken wir nicht nur den Bereich der Betriebshaftpflichtversicherung ab, sondern können durch unser Netzwerk alle Bereiche des Versicherungsmarktes für Sie abdecken.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und sind jederzeit gerne für Sie da.

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Betriebshaftpflicht Kiosk

Betriebshaftpflicht Kiosk

Brauche ich als Kioskbetreiber eine Betriebshaftpflicht? Weniger eventuelle Sachschäden stehen hier, bis auf Mietsachschäden, im Vordergrund, als vielmehr Personenschäden. Es beginnt bereits damit, dass möglicherweise selbst belegte Brötchen oder erhitzte Würste verkauft werden. Erkrankt ein Kunde nachweislich daran, und stellt Schadensersatzforderungen, ist der Inhaber des Kiosks in der Haftung. Das gilt auch dann, wenn ein Mitarbeiter für ihn tätig war. Wenn Mahlzeiten vor dem Kiosk direkt verzehrt werden können besteht hier ein weiteres Risiko. Rutscht ein Passant auf verschütteten Getränken oder heruntergefallenen Essensresten aus und verletzt sich, muss der Kioskbetreiber ebenfalls mit hohen Schadensersatzforderungen rechnen. Auch seitens der Krankenversicherung, falls eine ärztliche Behandlung notwendig wird, kommen Kosten auf ihn zu.

Eine Betriebshaftpflicht übernimmt in diesem Fall die berechtigten Forderungen, prüft aber im Vorfeld auch, ob ein Leistungsanspruch für den Geschädigten besteht. Bestandteil der Versicherung sollte auf jeden Fall der Versicherungsschutz für Mietsachschäden sein, sofern der Kiosk nicht Eigentum des Betreibers ist. Die Kosten bei einem Mietsachschaden werden nicht die Dimension eines Personenschadens erreichen und keine Gefahr für die Existenz bedeuten, sind aber mindestens ärgerlich, wenn nicht teuer.

Haftpflichtversicherungen für einen Kiosk sind nicht unbezahlbar, schützen aber in schlimmsten Fall vor dem wirtschaftlichen Aus.

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Betriebshaftpflicht Küchenstudio – wenn es mal Scherben gibt

Betriebshaftpflicht Küchenstudio

Für den Betreiber eines Küchenstudios ist der Abschluss einer Betriebshaftpflicht für das Küchenstudio eigentlich zwingend. Dies ist ganz besonders der Fall, wenn die Küchen bei den Kunden vor Ort aufgebaut werden. Schnell kann es in der Wohnung des Käufers bei den Aufbauarbeiten dazu kommen, dass etwas beschädigt wird. Der Einschluss von Arbeiten auf fremden Grundstücken in der Betriebshaftpflicht schließt in diesem Fall eine Kostenübernahme ein. Werden die aufzubauenden Teile der Küche im Treppenhaus gelagert und ein Passant verletzt sich daran, liegt ebenfalls ein Haftpflichtschaden vor.

Die Betriebshaftpflicht des Küchenstudios greift aber auch bei anderen Schäden. Wird beispielsweise ein Wasserrohr nicht richtig angeschlossen und es kommt mittelfristig zu einem Wasserschaden im Mauerwerk, greift hier ebenfalls der Versicherungsschutz im Rahmen der Haftung für Allmählichkeitsschäden.

Küchenstudios beschäftigen für den Aufbau häufig Subunternehmer. Im Rahmen der Deckungserweiterung für Subunternehmer sind Schäden, welche diese herbeiführen, ebenfalls abgedeckt. Grundsätzlich übernimmt die Betriebshaftpflicht für das Küchenstudio die Kosten für alle Schäden, welche vom Besitzer und seinen Mitarbeitern verursacht werden.

Die Police sollte auch den Passus der Mangelbeseitigungsschäden einschließen. Diese liegen vor, wenn beispielsweise ein Hochschrank mit dem falschen Dübel aufgehängt wurde, einige Zeit später herunter bricht, und dabei das Ceranfeld und die Fußbodenfliesen beschädigt werden.
Es kann auch passieren, dass trotz aller Sorgfalt ein fest verbautes Teil der Küche nicht funktioniert. Muss im Rahmen der Mangelbeseitigung etwas in der Küche beschädigt werden, werden die Kosten für diese Begleitschäden im Rahmen der Nachbesserungsbegleitschäden ebenfalls von der Versicherung übernommen.

Natürlich leistet die Betriebshaftpflichtversicherung auch, wenn sich ein Kunde in den Verkaufsräumen verletzt. Dies kann durch ein unsachgemäß aufgestelltes Küchenteil passieren, welches umstürzt und den Kunden verletzt. Wird dabei auch der Fußboden der angemieteten Räumlichkeiten beschädigt, greift der Einschluss für die Beschädigung von Mietsachen.

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Betriebshaftpflicht Maschinenhandel

Betriebshaftpflicht Maschinenhandel

Wer einen Landmaschinenhandel betreibt, benötigt für seine Firma eine Betriebshaftpflicht. Stehen die Arbeitsmaschinen nur auf dem Gelände, geht zunächst einmal keine Gefahr von ihnen aus, nicht auf den ersten Blick. Ein undichter Öltank bei einer der gewaltigen Maschinen kann jedoch leicht zu einer Kontaminierung des Erdreichs führen. Im Rahmen der Umweltdeckung der Haftpflicht besteht aber in diesem Fall Versicherungsschutz für die Entsorgung des verschmutzen Erdreichs und der Dekontaminierung. Wer einen Maschinenhandel betreibt, riskiert aber auch, dass eine Person auf dem Firmengelände zu Schaden kommt.

Lagert ein Mitarbeiter ein Ersatzteil oder sei es nur einen Besen so, dass ein Kunde darüber stolpert und sich verletzt, muss die Firma dafür haften. Kommen Personen zu Schaden kann es ohne ausreichenden Versicherungsschutz für den Inhaber zu einem finanziellen Desaster werden. Neben Schmerzensgeldforderungen wird auch der Krankenversicherer alle Kosten für eine medizinische Behandlung in Rechnung stellen.

Das Haftungsrisiko erstreckt sich auch darauf, wenn der Händler eine Reparatur an einer Maschine durchführt und diese nicht sachgemäß ausführt. Die Kosten für daraus resultierende Schäden, im schlimmsten Fall ein Unfall mit Verletzten, gehen ebenfalls zulasten des Händlers. Ein weiteres Risiko liegt im Handel mit gebrauchten Geräten. Bei neuen Landmaschinen haftet der Hersteller für Mängel, bei gebrauchten Arbeitsmaschinen haftet der Händler. Der Handel mit gebrauchten Maschinen muss daher ebenfalls in der Versicherung enthalten sein.

Um den Versicherungsschutz so günstig wie möglich zu gestalten, empfiehlt sich der Einschluss einer Selbstbeteiligung. Tritt ein Schaden ein, der unterhalb der Selbstbeteiligung liegt, übernimmt der Inhaber die Kosten dafür selbst.

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Betriebshaftpflicht Musikinstrumentenhandel – damit der Ton auch nach einem Schaden stimmt

Betriebshaftpflicht Musikinstrumentenhandel

Wer ein Musikinstrumentengeschäft eröffnen möchte, wird sich fragen, welche Risiken davon ausgehen, und warum eine Betriebshaftpflicht für einen Musikinstrumentenhandel notwendig sein sollte. Natürlich ist es unwahrscheinlich, dass ein Kunde über einen Drumstick stolpert und sich verletzt, aber grundsätzlich gilt: Wer Kundenverkehr hat, muss mit allen Unwägbarkeiten rechnen. Es müssen noch nicht einmal die Kunden sein, die bei Schneeglätte vor dem Geschäft ausrutschen, stürzten und sich verletzen. In diesem Fall haftet der Inhaber für alle Kosten, die entstehen (auch für die Heilbehandlung)…

Dies gilt auch, wenn er dem Auszubildenden aufgetragen hatte, Schnee zu räumen und dieser es unterlassen hatte.

Neben Personenschäden greift die Betriebshaftpflicht für einen Musikinstrumentenhandel auch bei Sachschäden. Am ehesten kommen hier Mietsachschäden in Betracht, wenn sich das Ladengeschäft in angemieteten Räumen befindet. Transportschäden können bei Auslieferung eines Musikinstrumentes, beispielsweise einem Klavier, ebenfalls abgesichert werden. Wird ein Klavier ausgeliefert und aufgestellt, handelt es sich um Tätigkeiten auf fremden Grundstücken. In diesem Fall ist eine Deckungserweiterung in der Betriebshaftpflicht notwendig.
Da die zu versichernden Risiken bei einer Betriebshaftpflicht für einen Musikinstrumentenhandel recht überschaubar sind, macht sich dies natürlich auch in der Prämie bemerkbar. Die Kalkulation basiert entweder auf dem Jahresumsatz oder auf der Anzahl der Mitarbeiter, bleibt aber dennoch überschaubar. Wer als Geschäftsinhaber wirklich nur die großen, möglichen Schadensfälle absichern möchte, kann den Beitrag durch einen Selbstbehalt senken.

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Betriebshaftpflichtversicherung Parfümerie – keine Frage des Geschmacks

Grundsätzlich gilt, dass jedes Unternehmen mit Kundenverkehr über eine Betriebshaftpflicht verfügen sollte. Dies gilt auch bei der Betriebshaftpflichtversicherung für eine Parfümerie. Auf den ersten Blick erscheint es als unwahrscheinlich, dass sich ein Kunde in den Geschäftsräumen verletzt. Aber niemand weiß, welche Absurditäten am Ende doch dafür sorgen können. Nehmen wir mal an ein Passant stolpert über einen auf der Straße aufgestellten Werbereiter und verletzt sich. Dann ist der Inhaber schnell mit einer hohen Schadensersatzforderung konfrontiert. Fallen noch Kosten für eine medizinische Behandlung an, wird die Krankenkasse diese ebenfalls einfordern. Die finanziellen Belastungen können für den Inhaber ein Ausmaß annehmen, dass sie seine Existenz gefährden können. Eine Haftpflichtversicherung für die Parfümerie stellt sicher, dass dieser Umstand nicht eintritt…

Betriebshaftpflichtversicherung Parfümerie

In Bezug auf Sachschäden sind hier an erster Stelle Schäden zu nennen, welche im Zusammenhang mit der Anmietung der Geschäftsräume stehen. Beschädigt der Inhaber oder einer der Mitarbeiter beispielsweise den Fußboden, übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung die Kosten für die Wiederinstandsetzung. Stellt der Inhaber auf lokalen Gewerbeschauen aus, sollte für die Dauer dieser Ausstellung der Versicherungsschutz erweitert werden. Sowohl Besucher der Messe können sich unter Umständen an Kabeln verletzen, oder im Rahmen des Standaufbaus werden Gegenstände anderer Aussteller beschädigt.

Der Beitrag einer Betriebshaftpflichtversicherung für die Parfümerie richtet sich entweder nach der Anzahl der Mitarbeiter oder dem Umsatz und ist nicht besonders hoch. Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.

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Bildquelle: © tokamuwi / PIXELIO

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Betriebshaftpflicht Reisebüro

Betriebshaftpflicht Reisebüro

Auf den ersten Blick gehen von einem Reisebüro keine besonderen Risiken aus. Es genügt aber bereits, dass sich ein Kunde in den Räumlichkeiten verletzt und schon ist der Inhaber schnell mit Schadensersatzforderungen hinsichtlich Schmerzensgeld konfrontiert. Die Krankenkassen fordern außerdem die Kosten für die medizinische Versorgung beim Schadensverursacher ein. Alleine schon deswegen benötigt jedes Reisebüro eine Betriebshaftpflicht.

Eine größere Wahrscheinlichkeit für möglichen Schadensersatz trifft Reisebüros in Bezug auf Falschberatung. Dabei geht es nicht darum, dass der falsche Urlaubsort empfohlen wurde, sondern um Fehler, die mit der Einreise in das Urlaubsland in Zusammenhang stehen. Hat ein Reisebüro einem Kunden eine Reise vermittelt, gilt dies juristisch als Werkvertrag. In diesem Zusammenhang bestehen umfassende Informationspflichten durch das Reisebüro.

Kommt der Mitarbeiter des Reisebüros dieser Verpflichtung nicht nach und der Kunde kann die Reise nicht antreten oder, schlimmer noch, wird im Ausland an der Einreise gehindert, hat der Kunde einen Anspruch auf Schadensersatz. Die Vermögensschadenhaftpflicht ist Bestandteil der Betriebshaftpflicht und übernimmt in diesem Fall die Regulierung der Regressforderung. Das Reisebüro muss jedoch nicht für Fehler der Reiseveranstalter geradestehen, da es nur der Reisevermittler ist.

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Bildquelle: Julius Silver / Pixabay

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Betriebshaftpflicht Schuhhandel – damit alles glatt läuft

Betriebshaftpflicht Schuhhandel

Ein glatter, frisch geputzter Fußboden sieht einladend aus. War er jedoch nicht richtig getrocknet, liegt hier ein nicht unerhebliches Risiko für den Geschäftsinhaber. Rutscht ein Kunde, möglichst in neuen Schuhen mit glatten Sohlen aus und verletzt sich, muss der Inhaber für alle Kosten aufkommen, welche entstehen. Dabei kann es sich nur um ein Schmerzensgeld handeln, aber auch um Behandlungskosten, wenn ein Arztbesuch notwendig wurde. Es muss aber nicht der nasse Fußboden sein, es reicht völlig aus, dass ein Kunde über einen Schuhkarton stolpert. Jeder Einzelhändler sollte sich gegen das Risiko, bei einem Personenschaden für die Kosten aufkommen zu müssen, absichern. Im anderen Fall kann die wirtschaftliche Existenz schnell gefährdet sein. Immerhin haftet der Inhaber auch für Schäden, welche durch seine Mitarbeiter verursacht werden. Die Betriebshaftpflicht für den Schuhhandel sollte alleine daher schon ein absolutes Muss sein.

Schuhgeschäfte befinden sich in den meisten Fällen in angemieteten Läden. Wird ein Bestandteil des Ladens beschädigt, beispielsweise der Fußboden oder ein Einbauschrank in der Küche, übernimmt die Betriebshaftpflicht für den Schuhhandel die Kosten, welche mit der Beseitigung des Schadens entstehen. Erfreulicherweise spielen Umweltrisiken bei der Betriebshaftpflichtversicherung keine Rolle, Gleiches gilt für die Produkthaftung. Vor diesem Hintergrund nimmt sich die Prämie auch relativ bescheiden aus. Sie wird  entweder auf der Basis der Anzahl der Mitarbeiter oder anhand des Umsatzes ermittelt. Der Beitrag für die Betriebshaftpflicht lässt sich allerdings durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung bei Bagatellschäden noch einmal reduzieren.

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Quelle: © Q.pictures / PIXELIO

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