Bearbeitungsschäden in der Betriebshaftpflichtversicherung – Darauf sollten Sie achten

Was sind Bearbeitungsschäden?

Bearbeitungsschäden

Ein Bearbeitungsschaden ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen definiert als ein Schaden an einem fremden Gegenstand, der durch die gewollte betriebliche Bearbeitung dieser Sache durch den Versicherungsnehmer entstanden ist. Unerheblich ist, ob der Inhaber des Betriebs oder einer seiner Mitarbeiter diesen Schaden verursacht hat. Bearbeitungsschäden können an einem beweglichen Gegenstand oder an einem unbeweglichen Gegenstand entstehen. Arbeitet ein Handwerker an einem Gebäude und verursacht er dabei eine Beschädigung von Gebäudeteilen, fällt dieser Schaden ebenso unter den Bearbeitungsschaden wie die Beschädigung eines Tisches oder eines Schranks, wenn dieser bearbeitet wird…

Die Bearbeitung kann ebenfalls aus einer Reparatur, aus einem Transport oder aus einer Überprüfung bestehen. Bearbeitungsschäden werden auch als Tätigkeitsschäden bezeichnet.

Wie schützt die Betriebshaftpflichtversicherung?

In der Regel sind Bearbeitungsschäden in der Betriebshaftpflichtversicherung nicht mitversichert. Wenn ein Betrieb großen Wert auf die Mitversicherung von Tätigkeitsschäden legt, ist ein sorgfältiger Blick in die Versicherungsbedingungen angeraten. Dort muss die Mitversicherung von Bearbeitungsschäden explizit erwähnt sein, damit der Versicherungsnehmer einen Schaden bei seinem Versicherer geltend machen kann. Sieht der Versicherungsschutz aber einen Einschluss von Bearbeitungsschäden vor, sind in der Regel auch Folgeschäden aus diesem Bearbeitungsschaden mitversichert.

Der Versicherer kann bei dem Einschluss von Bearbeitungsschäden in der Betriebshaftpflichtversicherung eine besondere Sorgfaltspflicht geltend machen. Sie gilt insbesondere bei Bearbeitungsschäden an Erd-, Frei- und Oberleitungen.

So ist ein versicherter Tiefbauunternehmer verpflichtet, sich schon vor dem Beginn von Baggerarbeiten nach dem Verlauf von Kabeln und Leitungen zu erkundigen, die unter der Erdoberfläche liegen könnten und die durch Arbeiten im Erdreich beschädigt werden könnten. Weist er die Einhaltung dieser Sorgfaltspflicht nicht nach, kann der Versicherer einen Leistungsausschluss geltend machen. Wie Wahl der passenden Betriebshaftpflichtversicherung mit dem Einschluss von Bearbeitungsschäden kann sich also durchaus zu einer Herausforderung entwickeln. Bei der Entscheidung für oder gegen eine Betriebshaftpflichtversicherung ist deshalb größte Sorgfalt erforderlich.

Weitere Infos zu Berbeitungsschäden finden Sie hier

Wie findet man eine gute Betriebshaftpflichtversicherung?

Da Bearbeitungsschäden in der normalen Betriebshaftpflichtversicherung nicht eingeschlossen sind, trifft den Versicherungsnehmer ein besonderes Risiko, solche Schäden aus eigener Tasche zu übernehmen. Wer dieses Risiko für seinen Betrieb ausschließen will, entscheidet sich für eine Versicherung, die Bearbeitungsschäden einschließt. In der Regel bieten die Versicherer für eine Betriebshaftpflichtversicherung unterschiedliche Tarife an. Wer auf einen günstigen Schutz abstellt, muss im Gegenzug häufig einen Leistungsausschluss für Bearbeitungsschäden in Kauf nehmen. Wer dagegen bereit ist, eine höhere Versicherungsprämie zu zahlen, erhält dafür einen Tarif, der Tätigkeitsschäden einschließt. Deshalb ist für jeden Versicherungsnehmer eine individuelle Bedarfsanalyse erforderlich, ob der Einschluss von Bearbeitungsschäden erforderlich ist. Auch die entsprechende Versicherungssumme ist bedarfsgerecht festzulegen.

Die besten Ratgeber sind unabhängig

Wer eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine andere Versicherung sucht, sollte sich immer einen unabhängigen Versicherungsmakler suchen wenn ein Vergleich ansteht. Nur so findet man heraus, wo und wie man am besten versichert ist. Der Makler geht auch auf Details ein und berücksichtigt, ob Vermögensschäden zu versichern sind, ob die Betriebshaftpflicht für Angestellte erforderlich ist oder ob weitere Informationen zum Versicherungsschutz zu beachten sind. Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler, haben langjährige Erfahrung im Bereich Betriebshaftpflichtversicherung und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie finden weiter unten auch unseren online Rechner aber wir empfehlen immer ein individuelles Angebot, denn wir möchten, dass Sie im Schadenfall richtig versichert sind! Als Versicherungsmakler decken wir nicht nur den Bereich der Betriebshaftpflichtversicherung ab, sondern können durch unser Netzwerk alle Bereiche des Versicherungsmarktes für Sie abdecken. Und das beste, unser Service ist für Sie kostenlos.

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Bildquelle: Jorma Bork  / pixelio.de

Die Verschuldenshaftung und Gefährdungshaftung in der Betriebshaftpflicht – Das sollten Sie wissen

Gefährdungshaftung

Die Basis für Haftungsansprüche ist in den meisten Fällen das Verschuldensprinzip. Es besagt, dass der Schädiger rechtswidrig und schuldhaft den Schaden herbeigeführt hat.

Den Beweis hierfür hat der Geschädigte zu erbringen.

Unser Gesetz geht grundsätzlich erst einmal vom Verschuldensprinzip. Es gibt hierzu aber auch Ausnahmen. Und damit kommen wir zur Gefährdungshaftung. Hierbei haftet der Schädiger auch ohne ein Verschulden. Die Gefährdungshaftung stellt somit Haftungstechnisch eine Besonderheit dar. Es ist also völlig egal wie der Schädiger sich verhalten hat, er haftet so oder so für Schäden die aus dieser Gefährdungshaftung heraus entstehen.

Die Basis dafür ist, dass der Schädiger durch sein vorheriges rechtskonformes Verhalten eine Gefahrenerhöhung für die Allgemeinheit herbeigeführt hat. Beim Verschuldensprinzip ist es ja so, dass der Schädiger sich vorher unrechtmäßig verhalten haben muss. Wenn man aber zum Beispiel ein Pferd betreut, so erhöht man die Gefahr für andere trotz dessen, dass man sich völlig rechtmäßig verhält. Man muss also, unabhängig davon, ob man etwas falsch gemacht hat, für die Schäden die der Gaul anrichtet haften.

Ein anderes Beispiel für die Gefährdungshaftung könnte die Lagerung von Chemischen Stoffen sein. Auch wenn man jegliche Vorsorge zu Vermeidung getroffen hat, kann es trotzdem zu einem Schaden kommen. Unabhängig ob davon, ob einen Schuld trifft oder nicht, haftet man alleine aus der Tatsache heraus, dass man die Stoffe gelagert hat und somit die Gefahr für andere erhöht hat.

Das sollte alle wachrütteln die meinen, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung nicht notwendig sei, weil Sie sich größte Mühe geben, alles richtig zu machen. Wie man sieht, reicht selbst das fehlerfreie Verhalten nicht aus, um sicher vor Schadenersatzforderungen zu sein.

Die besten Ratgeber sind unabhängig

Wer eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine andere Versicherung sucht, sollte sich immer einen unabhängigen Versicherungsmakler suchen wenn ein Vergleich ansteht. Nur so findet man heraus, wo und wie man am besten versichert ist. Der Makler geht auch auf Details ein und berücksichtigt, ob Vermögensschäden zu versichern sind, ob die Betriebshaftpflicht für Angestellte erforderlich ist oder ob weitere Informationen zum Versicherungsschutz zu beachten sind. Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler, haben langjährige Erfahrung im Bereich Betriebshaftpflichtversicherung und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie finden weiter unten auch unseren online Rechner aber wir empfehlen immer ein individuelles Angebot, denn wir möchten, dass Sie im Schadenfall richtig versichert sind! Als Versicherungsmakler decken wir nicht nur den Bereich der Betriebshaftpflichtversicherung ab, sondern können durch unser Netzwerk alle Bereiche des Versicherungsmarktes für Sie abdecken. Und das beste, unser Service ist für Sie kostenlos.

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