Betriebshaftpflichtversicherung Altenheim – Auf was achten?

Betriebshaftpflichtversicherung Altenheim

Eine Betriebshaftpflichtversicherung reguliert Schäden, die beispielsweise durch Fehler der Mitarbeiter des Unternehmens verursacht werden. Abgedeckt sind sowohl Personen- als auch Sach- und Vermögensschäden. Für ein Altenheim ist eine Betriebshaftpflichtversicherung unverzichtbar. Wo immer das Risiko von Personenschäden besteht, können sich medizinische Behandlungskosten, Schmerzensgeld und sonstige Ansprüche der geschädigten Person schnell zu sehr hohen Summen addieren. Im Schadensfall reguliert die Versicherung nicht nur berechtigte finanzielle Ansprüche, sondern prüft auch, ob tatsächlich ein schuldhaftes Verhalten vorliegt. Ist die Forderung unbegründet oder überhöht, wehrt die Betriebshaftpflichtversicherung diese gegebenenfalls auch gerichtlich ab. Damit umfasst der Versicherungsschutz auch einen so genannten passiven Rechtsschutz, also die Übernahme der Gerichtskosten, sie greift wenn das Altenheim auf Schadensersatz verklagt wird.

Ein Unfall passiert schnell

Ein Altenheim haftete wie jedes Unternehmen für alle Schäden, die es im Rahmen seiner betrieblichen Tätigkeit verursacht. Diewenigsten Unfälle passieren dabei im direkten Kontakt zwischen Betreuern und Heimbewohnern, sehr viel häufiger sind Verletzungen durch Stürze. Ein glatter Fußboden, eine lose Treppenstufe oder auch ein herumliegender Gegenstand, über den ein Bewohner des Heims stolpert… An Altenheime werden in jedem Fall  besonders strenge Maßstäbe angelegt, weil sie mit einem erhöhten Sturzrisiko der Bewohner rechnen müssen. 

Nicht nur der Preis entscheidet

Altenheime müssen meist scharf kalkulieren, weswegen die Kosten der Haftpflichtversicherung selbstverständlich von größter Bedeutung sind. Ein niedriger Jahresbeitrag darf aber auf keinen Fall durch eine zu geringe Deckungssumme erkauft werden. Man denke in diesem Zusammenhang beispielsweise an die nicht seltenen Meldungen über Salmonellenvergiftungen in Altenheimen und ähnlichen Einrichtungen, die eine Krankenhausbehandlung einer größeren Zahl von Bewohnern erforderlich machen. Eine Unachtsamkeit des Küchenpersonals kann auch finanziell gravierende Folgen haben!

Die besten Ratgeber sind unabhängig

Wer eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine andere Versicherung sucht, sollte sich immer einen unabhängigen Versicherungsmakler suchen. Der Makler geht auch auf berufsspezifische Details ein und weiß, ob weitere Dinge zu beachten sind.

Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler, haben langjährige Erfahrung im Bereich Betriebshaftpflichtversicherung und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie finden weiter unten auch unseren online Rechner aber wir empfehlen immer ein individuelles Angebot, denn wir möchten, dass Sie im Schadenfall richtig versichert sind!

Und das Beste: Unser Service ist für Sie kostenlos. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und sind jederzeit gerne für Sie da.

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© Winfried Braun / PIXELIO

Betriebshaftpflichtversicherung Altenpflegedienst – Das sollten Sie beachten

Betriebshaftpflichtversicherung Altenpflegedienst

Die Bandbreite möglicher Schäden an Gesundheit, Eigentum oder Vermögen des Kunden im Rahmen einer Tätigkeit in der Altenpflege ist groß. Hier einige Beispiele:

  • Müssen Medikamente gegeben werden, dann besteht hinsichtlich Dosierung und Auswahl ein großes Risiko für Verwechslungen und Fehldosierungen.
  • Beim Verabreichen von Spritzen können beispielsweise Verletzungen mit weitreichenden Folgeschäden auftreten.
  • Auch beim Anlegen von Kathetern, Verbänden, Kleidungsstücken etc. kann es zu Verletzungen kommen.

Dies sind nur einige Beispiele für Schäden, die bei der Altenpflege auftreten können. Egal, ob Sie diese Tätigkeit selbst ausführen oder durch Mitarbeiter ausführen lassen. Die Haftung für diese Schäden muss der Inhaber des Pflegedienstes übernehmen. Und nicht nur das: Auch die entsprechenden Abrechnungsvorschriften und weitere gesetzliche Bestimmungen sind akribisch einzuhalten.

Aus diesem Grund ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für den Altenpflegedienst heute obligatorisch. Dabei sollte unbedingt darauf geachtet werden, den Versicherungsvertrag bestmöglich auf die unternehmerischen Gegebenheiten abzustimmen.Anzahl und Status der Beschäftigten, Art und Umfang der gebotenen Dienstleistungen und vieles mehr müssen entsprechend berücksichtigt werden, damit alle Haftungsfragen zweifelsfrei geklärt sind. Das gilt für Berufseinsteiger wie für etablierte Pflegedienste gleichermaßen.

Mittels eines Vergleichsrechners im Internet lässt sich schnell und einfach der günstigste Tarif für eine Betriebshaftpflichtversicherung ermitteln, natürlich unter Einbeziehung aller für den Versicherungsschutz relevanten Daten.

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Bildquelle: Sabine van Erp / Pixabay

Betriebshaftpflichtversicherung ambulanter Pflegedienst – Unverzichtbar für Ihren Betrieb

Betriebshaftpflichtversicherung ambulanter Pflegedienst

Als Inhaber eines ambulanten Pflegedienstes sollten Sie daran denken, eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Auch wenn Sie ausschließlich selbst tätig sind und keine Mitarbeiter beschäftigen, haften Sie für Schäden, die durch Ihre Fehler entstehen. Sie müssen nicht nur Ihre pflegerische Leistung an Ihren Kunden verantworten, sondern auch die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und Vorschriften bei der Abrechnung beachten. Das birgt zahlreiche Risiken, die vor allem von Berufseinsteigern häufig unterschätzt werden…

Die Betriebshaftpflichtversicherung und Ihre Eigenheiten

Um sich in der Vielzahl von Angeboten für eine Betriebshaftpflichtversicherung für ambulante Pflegedienste zurechtzufinden, ist der Vergleichsrechner grundsätzlich die ideale Unterstützung. Voraussetzung dazu ist jedoch, dass Sie sich darüber im Klaren sind, welche Risiken eine solche Versicherung unbedingt abdecken sollte. Abhängig davon, ob Sie alleine arbeiten oder Aushilfen, fest angestellte Teilzeit- oder Vollzeitkräfte beschäftigen, muss die Haftung auch auf die Arbeit Ihrer Angestellten übertragen werden. Deshalb sollten diese im Versicherungsantrag vermerkt sein oder der Vertrag entsprechend erweitert werden, wenn sich personelle Aufstockungen ergeben. Risiken im Berufsalltag Durch Leistungen, die zwar nicht zu den alltäglichen Aufgaben eines Pflegedienstes gehören, aber grundsätzlich zum Beruf gehören, können sich ebenfalls Haftungsfälle ergeben.Besonders zu Beginn der Neugründung sollten Sie daran denken, diese Bereiche in die Betriebshaftpflichtversicherung für ambulante Pflegedienste einzubeziehen.

Besondere Risiken bestehen vor allem im Bereich der Behandlungspflege:

• Behandlungen nach ärztlicher Anordnung wie Legen und Wechseln von Blasendauerkathedern, Verabreichung von Spritzen,
• Zusammenstellung und Gabe von Medikamenten
• Verbandwechsel

Auch die Anreichung von Speisen und Getränken zählt heute selbstverständlich zum Arbeitsinhalt von Pflegediensten, was ebenfalls ein Risiko birgt. Da Pflegedienste über Haustür- und Wohnungsschlüssen der Kunden verfügen, haften sie dafür, wenn diese verloren gehen. Spezielle Zusatztarife decken unter anderem Risiken für den Bereich der Intensivpflege ab. Denken Sie auch daran, dass personelle Ausfälle und Engpässe in Ihrem Berufsbereich häufig vorkommen bzw. schnell eintreten. Fehler durch Unkonzentriertheit oder durch personelle Ausfälle passieren schnell, Schadensersatzansprüche können gegen Sie geltend gemacht werden.

So finden Sie die richtige Höhe der Versicherungssumme und Selbstbeteiligung

Die Vorschläge des Vergleichsrechners können nur so gut sein, wie die Daten, die er für die Suche erhält. Das ist in erster Linie die gewünschte Versicherungssumme und die Höhe einer eventuellen Selbstbeteiligung. Die verschiedenen Leistungsmodelle beinhalten Basistarife und Zusatztarife. Die Versicherungssumme von 3 Millionen Euro für Personenschäden und Sachschäden sowie 100.0000 Euro für Vermögensschäden kann für den Beginn der Selbstständigkeit ausreichend sein. Eine Selbstbeteiligung wirkt sich zwar nicht so gravierend auf die Beitragshöhe aus, spart aber immerhin ein paar Euros.

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Bildquelle: Use at your Ease / Pixabay

Betriebshaftpflicht Apotheker – das Rezept gegen Regressansprüche

Grundsätzlich gilt, dass der Inhaber einer Apotheke, wie jede andere Person auch, für Schäden, die er Dritten zufügt, in der Haftung ist. Je nach Höhe des entstandenen Schadens kann dieser die geschäftliche und private Existenz des Unternehmers gefährden. Haftpflichtrisiken gelten als existenzielle Risiken. Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber im § 84 Arzneimittelgesetz auch eine Versicherungspflicht für Apotheker vor. Dabei ist das Haftungsrisiko in diesem Berufsfeld jedoch wesentlich umfassender als bei einer Privatperson, da von dem Betrieb selbst Haftungsrisiken ausgehen. Vier Gesetze regeln, unter welchen Umständen ein Apothekenbesitzer für einen Schaden aufkommen muss.

  • Das BGB für grundsätzliche Haftungsfragen (§§ 823 ff. BGB)
  • Das Produkthaftungsgesetz im Falle einer Schädigung eines Dritten durch ein verkauftes Produkt
  • Die Gefährdungshaftung als pharmazeutischer Unternehmer gemäß Arzneimittelgesetz (§§ 84 bis 94 AMG)
  • Das Umwelthaftungsgesetz für Schäden, welche durch den Betrieb der Apotheke in der Umwelt verursacht werden.

Welche Risiken können auftreten?

Betriebshaftpflicht Apotheker

Als Apotheker arbeiten Sie selbstständig und beschäftigen in der Regel auch noch Arbeitnehmer. Damit unterliegen Sie dem Risiko, dass ein Kunde ihres Hauses beispielsweise auf den von einem Mitarbeiter frisch gewischten Fließen in den Geschäftsräumen ausrutscht und sich verletzt. In diesem Fall besteht ein Regressanspruch gegen ihr Unternehmen, nicht gegen Sie persönlich. Die Grundlage dafür ist zivilrechtlicher Natur gemäß BGB. Die Unterscheidung zwischen dem Inhaber und dem Unternehmen ist dahin gehend wichtig, da eine Firma nicht zwangsläufig als Personengesellschaft, sondern auch als juristisches Unternehmen agieren kann.

Das Produkthaftungsgesetz nimmt nicht nur den Hersteller eines Produktes, sondern auch den Vertreiber in die Haftung. Wurde ein Medikament ausgereicht, welches nicht den Zusammensetzungen entsprach, ist zunächst Ihre Apotheke, nicht der Pharmahersteller in der Haftung. Unterlief Ihnen bei der Herstellung eines Medikamentes ein Fehler und Ihr Kunde zeigt beispielsweise allergische Reaktionen, liegt die mögliche Haftung sowohl auf der Grundlage des Produkthaftungsgesetzes als auch auf der Basis des Arzneimittelgesetzes bei Ihrem Unternehmen. Verfügt ihre Apotheke über eine Zentralheizung, welche mit Öl betrieben wird, müssen Sie als Inhaber der Apotheke für den Schaden, der durch einen möglichen Ölaustritt im Erdreich entsteht, ebenfalls aufkommen. In allen Fällen ist es Ihr Betrieb, der als Verursacher identifiziert wird, auch wenn das Verschulden tatsächlich einen Mitarbeiter trifft.

Auf was gilt es bei der Betriebshaftpflicht für Apotheken zu achten?

Theoretisch gilt es, zwischen der Betriebshaftpflicht und der Berufshaftpflicht zu unterscheiden. Da die Grenzen jedoch teilweise fließend sind, schließt die Betriebshaftpflicht für den Apotheker, welche den gesamten Geschäftsbetrieb einschließlich der Mitarbeiter abdeckt, häufig auch die spezielle individuelle Berufshaftpflicht für den Inhaber mit ein.

  • Die Auswahl der Deckungssumme sollte zeitgemäß sein und für Personen- und Sachschäden mindestens 10 Millionen Euro betragen.
  • Einschluss einer umfassenden und weitreichenden Produkthaftung
  • Einschluss von Umweltrisiken, auch wenn keine Ölheizung betrieben wird.
  • Keine Risikoausschlüsse aufgrund § 84 AMG

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Betriebshaftpflicht Augenarzt – Auf was achten?

Bei der Betriebshaftpflicht für einen Augenarzt muss zwischen zwei Risiken unterschieden werden.

  • Zum einen die Gefahr, die vom Praxisbetrieb selbst ausgeht
  • Zum anderen mögliche Behandlungsfehler
Betriebshaftpflicht Augenarzt

Die Betriebshaftpflicht für einen Augenarzt deckt zunächst einmal die Risiken ab, welche durch die Praxis selbst bestehen. Der Praxisinhaber haftet auch für alle Schäden, welche durch die Mitarbeiter entstehen. Dazu gehört der Klassiker, dass ein Patient über ein Stromkabel stolpert, oder auf dem nassen Fußboden ausrutscht und sich verletzt. Diese Risiken sind Ereignisse, welche durch die Betriebshaftpflicht für einen Augenarzt abgedeckt sind. Dazu zählen neben diesen Personenschäden aber auch Sachschäden. In der Regel befindet sich die Praxis in angemieteten Räumen. Bestandteil der Haftpflicht sollte also auch die Klausel für Mietsachschäden sein. Gleiches gilt für das Risiko des Schlüsselverlustes. Verliert ein Mitarbeiter den Schlüssel, muss gegebenenfalls die gesamte Schließanlage getauscht werden.

Neben diesen Versicherungsfällen gilt es aber auch, mögliche Behandlungsfehler abzusichern. Diese werden nicht durch die Betriebshaftpflicht für einen Augenarzt abgedeckt, sondern über die separate Berufshaftpflicht. Hintergrund ist, dass diese Versicherung für bestimmte Berufe Schäden übernimmt, welche in direktem Zusammenhang mit der Ausübung des Berufes stehen. Dabei handelt es sich in der Regel um erweiterte Deckungssummen bei Vermögensschäden oder Personenschäden.

Umweltrisiken treten in einer Augenarztpraxis eher selten auf, weshalb dafür in der Regel keine Deckungserweiterung notwendig ist. Die Prämie für die Haftpflichtversicherung richtet sich zum einen nach der Anzahl der Mitarbeiter, zum anderen nach dem jährlichen Umsatzvolumen der Praxis, kann aber durch Selbstbehalte durchaus individueller gestaltet werden.

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Betriebshaftpflichtversicherung Augenoptiker – Was ist wichtig?

Betriebshaftpflichtversicherung Augenoptiker

Eine Betriebshaftpflichtversicherung für einen Augenoptiker unterscheidet sich von der für einen Blumenhandel. Natürlich gibt es übergreifende Risiken. So kann es in jedem Betrieb vorkommen, dass ein Kunde auf nassem Boden ausrutscht und sich verletzt. Dies ist einer der Gründe, weshalb die Betriebshaftpflichtversicherung für einen Augenoptiker bei Personenschäden eine ausreichende Deckung gewährleisten sollte. Der Geschäftsinhaber haftet generell auch für die Schäden durch Mitarbeiter.

Außerdem sollte der Optiker folgendes beachten:

  • Ist das Geschäftslokal gemietet, besteht die Notwendigkeit, im Rahmen der Sachschadendeckung auch Mietsachschäden abzusichern.
  • Bei gemieteten Räumlichkeiten macht es auch Sinn, das Schlüsselverlustrisiko mit einzuschließen. Verliert ein Mitarbeiter den Ladenschlüssel, muss unter Umständen die gesamte Schließanlage des Gebäudekomplexes ausgetauscht werden.
  • Bearbeitet ein Optiker eine fremde Brille, und die Gläser oder das Gestell gehen zu Bruch, ist der Risikoeinschluss für Bearbeitungsfehler an fremden Brillen maßgeblich um den Schaden zu ersetzen.
  • Nicht immer werden notwendige Maschinen direkt gekauft, sondern gemietet oder geleast. Sinnvoll ist in diesem Fall der Abschluss einer gesonderten Versicherung, da Schäden durch Nutzungsfehler nicht durch die Betriebshaftpflicht abgedeckt sind.

Auch wenn es sich hierbei nicht um enorme Schadenshöhen handelt, empfiehlt sich auch für Sachschäden eine Deckungssumme von ebenfalls drei Millionen Euro. Vermögensschäden werden im Rahmen der Betriebshaftpflicht für Augenoptiker seltener zum Tragen kommen, sind aber in der Regel bis 200.000 Euro, je nach Anbieter, eingeschlossen. Der Beitrag für die Betriebshaftpflichtversicherung für einen Augenoptiker richtet sich nach den Risikoeinschlüssen, der Anzahl der Mitarbeiter, dem Umsatz, aber auch danach, ob eine Selbstbeteiligung vereinbart wird oder nicht.

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Betriebshaftpflichtversicherung Praxis – Was ist wichtig?

Betriebshaftpflichtversicherung Praxis

Im Grunde ist es bei einer Betriebshaftpflichtversicherung für eine Praxis unerheblich, ob es sich um einen Allgemeinmediziner, einen Hautarzt oder einen Augenarzt handelt. Grundsätzlich muss bei einer Betriebshaftpflicht für eine Arztpraxis, im Gegensatz zu einer Versicherung für einen Bäcker, zwischen zwei Risikopotenzialen unterschieden werden:

  • Einerseits birgt der Praxisbetrieb selbst versicherungsrelevante Risiken.
  • Andererseits gilt es auch, im Rahmen der separaten Berufshaftpflicht mögliche Schadensersatzansprüche aus Behandlungsfehlern abzudecken.

In der Praxisversicherung werden die allgemeinen Risiken abgedeckt, welche sich aus dem Praxisbetrieb ergeben. Im Bereich der Personenschäden fallen hier beispielsweise Schadensersatzforderungen von Patienten an, die über ein nachlässig verlegtes Stromkabel stolperten und sich verletzten. Wird eine medizinische Behandlung notwendig, kommen hier noch die Regressforderungen der Krankenkasse dazu.

Grundsätzlich haftet der Praxisinhaber für alle Schäden. Egal ob durch Ihn selbst oder durch das Praxispersonal verursacht. Sind die Räumlichkeiten angemietet, kommt dem Baustein „Versicherungsschutz für gemietete Sachen“ besondere Bedeutung zu. Darunter fallen jedoch keine Schäden an der Praxiseinrichtung, welche nicht gekauft, sondern geleast oder gemietet wurden.Diese müssen gesondert versichert werden. Unter Umständen kann dafür der Einschluss aufgrund Schäden durch fehlerhafte Nutzung sinnvoll sein. Dies hängt jedoch wiederum von der Fachrichtung des Arztes und dem Bedarf an hochwertigen medizinischen Geräten ab. Die im Zusammenhang mit verlorenen Schlüssel entstehenden Kosten sollten auf jeden Fall mit eingebunden werden. Muss die Schließanlage eines Hauses ausgetauscht werden, kann der Aufwand schnell einen fünfstelligen Betrag erreichen. Versicherungsfälle aus dem Bereich Umweltschäden treten bei Arztpraxen eher selten auf, sodass die Standarddeckung im Vertrag ausreichend sein sollte, die Einzelfallprüfung natürlich vorausgesetzt.

Die standardisierten Deckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung für eine Praxis belaufen sich auf drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Der Beitrag ermittelt sich aus der Anzahl der mitzuversichernden Mitarbeiter und dem Umsatzvolumen der Praxis.

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Betriebshaftpflichtversicherung Ergotherapeut – Das sollten Sie wissen

Betriebshaftpflichtversicherung Ergotherapeut

Die Betriebshaftpflichtversicherung für einen Ergotherapeut ist auf den ersten Blick nur für wenige Risiken notwendig, deckt aber ein nicht sichtbares, weites Feld ab. Zum einen natürlich die Tätigkeit in der Praxis, zum anderen die mögliche externe Arbeit als Dozent. Das Risiko der Folgen eines Behandlungsfehlers ist nicht versichert, sondern muss durch eine zusätzliche Berufshaftpflicht abgedeckt werden. Arbeitet ein Ergotherapeut in seiner Praxis, besteht natürlich immer die Gefahr, dass sich ein Patient beispielsweise durch das Stolpern über ein unsauber verlegtes Kabel verletzt. Er wird eine Schadensersatzforderung geltend machen. In diesem Fall greift die Betriebshaftpflicht, auch wenn das Kabel von einem Mitarbeiter platziert wurde.

Ist die Praxis angemietet, so kann der Vermieter Schadensersatz geltend machen, wenn die angemieteten Räume beschädigt werden, beispielsweise der Fußboden. In diesem Fall bietet die Betriebshaftpflichtversicherung für den Ergotherapeuten ebenfalls Versicherungsschutz.

Arbeitet der Praxisinhaber auch als Dozent, sollten Tätigkeiten auf fremden Grundstücken eingeschlossen werden. Immer mehr Unternehmen bieten für Vorträge Multimedia-Räume an. Eine Fehlbedienung der Anlage kann durchaus einen Schaden über mehrere Tausend Euro an der Multimedia-Anlage hervorrufen. In einem anderen Fall reicht es schon, dass der Beamer auf den Boden fällt und ein Regressanspruch seitens des Veranstalters geltend gemacht wird.

Die Deckungssummen sollten entsprechend der Risiken nicht zu gering angesetzt werden. Sie sollten in allen Bereichen, Personen-, Sach- und Vermögensschäden, den tatsächlichen möglichen Ansprüchen gerecht werden.

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Betriebshaftpflichtversicherung Heilpraktiker – Das sollten Sie wissen

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Heilpraktiker eine der wichtigsten Versicherungen. Sie bewahrt Personen im Schadensfalle vor Entschädigungszahlungen gegenüber Dritten, die schnell deren finanzielle und soziale Existenz bedrohen können.

Denn das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legt im § 823 keine Haftungshöhe fest, weder für Privatpersonen noch für Betriebe. Als Privatperson oder Betrieb haftet man also unbegrenzt, d. h. mit allem, was man besitzt. Eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer derartigen Haftpflichtversicherung besteht merkwürdigerweise für Privatpersonen nicht. Für Selbständige wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Heilpraktiker ist der Abschluss einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung aber zwingend.

Welche Vorteile bietet eine Betriebshaftpflichtversicherung für einen Heilpraktiker?

Betriebshaftpflichtversicherung Heilpraktiker

Als selbständiger Heilpraktiker mit einer eigenen Praxis (Betrieb) tragen Sie jeden Tag bei Ihrer Berufsausübung ein hohes Haftungsrisiko. Sie sind deshalb nach Artikel 17 der Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für einen Heilpraktiker verpflichtet. Zu Ihrem eigenen Schutz vor einem Existenz bedrohenden Schadensereignis, aber auch in der Vorsorge für Ihre Patienten und Mitarbeiter, die Sie mitversichern lassen können. Denn ein Schaden ist in einer Heilpraktikerpraxis schnell geschehen. Denn überall da, wo der Mensch als Patient oder Klient im Mittelpunkt steht, lassen sich Schadensansprüche gegen Sie oder Ihre Mitarbeiter nicht gänzlich ausschließen, selbst bei allergrößter Professionalität. Das kann der banale Stolperer eines Patienten über einen rutschenden Teppich mit einem Rattenschwanz an kostenintensiven Folgen sein. Auch der Verlust des Generalschlüssels durch einen Ihrer Mitarbeiter und der notwendige Austausch aller Schlösser im gesamten Haus verursachen hohe Kosten.

Auch wenn Sie persönlich in diesen Fällen keine Schuld trifft, als Praxisinhaber stehen Sie immer voll in der Haftung, sogar für HandlungenIhrer Mitarbeiter – und das kann teuer werden. Eine Betriebshaftpflichtversicherung Heilpraktiker schützt Sie vor (un-)berechtigten Forderungen bei Vermögens-, Personen- und Sachschäden. Sie ist die wichtigste Absicherung für selbständige Heilpraktiker. Vergleichbar mit der erwähnten privaten Haftpflichtversicherung.

Was leistet eine Betriebshaftpflicht für einen Heilpraktiker?

Die Betriebshaftpflicht für den Heilpraktiker schützt bei Vermögens-, Personen- und Sachschäden in Ihrer Praxis und den daraus resultierenden berechtigten Ansprüchen Dritter. Bei unberechtigten Forderungen wehrt die Betriebshaftpflicht Heilpraktiker diese ab, die entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten werden übernommen.

Grundsätzlich ist ein Versicherungsschutz bei Personenschäden in Höhe von mindestens 3 Mio. Euro empfehlenswert, bei den anderen Schadengruppen bilden 500.000 Euro die Orientierungshöhe. Die passgenaue Versicherungshöhe und die versicherten Leistungen sind von Praxis zu Praxis unterschiedlich. Zum professionellen Risikomanagement als Heilpraktiker gehört es also, den optimalen Versicherungsschutz für die eigene Praxis zu konfigurieren. Informationen und Tarif- sowie Leistungsvergleiche sind in entsprechenden Internetportalen zu bekommen,auch persönliche Beratungstermine mit einem Versicherungsmakler sind hier zu terminieren.

Was gehört nicht zur Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Betriebshaftpflicht Heilpraktiker versichert Sie gegen Schäden bei Dritten, die in Ihrer Heilpraktikerpraxis entstehen, seien sie nun berechtigt oder nicht. Sie schützt Sie nicht vor Schäden,

• die Sie als Person selbst erleiden. Das gilt wie bei allen Haftpflichtversicherungen auch für Ehepartner, • wenn Sie die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Hier verfällt der komplette Versicherungsschutz.

Zu diesem Nichtversicherungsbereich zählen auch Schäden, die Sie als Versicherungsnehmer nicht beseitigt haben, obwohl das Versicherungsunternehmen Sie dazu aufgefordert hat, etwa die Beseitigungvon Stolperfallen im Eingangsbereich. Auch geliehene Praxisgegenstände fallen nicht unter den vereinbarten Versicherungsschutz.

Gibt es weitere gut geeignete Versicherungen für einen Heilpraktiker?

Der zusätzliche Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker ist sinnvoll. Bei einem anderen medizinischen Beruf, dem Arzt, ist sie obligatorisch. Im konkreten Schadensfall stehen Sie immer auf der sicheren Versicherungsseite, denn die Abgrenzung zwischen Betriebs- und Berufshaftpflicht Heilpraktiker kann juristisch schwierig sein. Gerichtsverfahren etwa sind durch Ausgaben für Gutachter, Anwälte oder Gerichtskosten extrem teuer, da kann diese ergänzende Haftpflichtversicherung Ihre Existenz sichern.

Zusätzlich bietet sich eine Praxisinhaltsversicherung an, die gegen typische Risiken versichert, z. B. gegen Einbruchdiebstahl und Raub, Praxisunterbrechung, Feuer, Wasser usw. Das könnte Sie auch interessieren: Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

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Datenquelle: Bru-nO / Pixabay

Betriebshaftpflicht Krankenhaus – damit ein Schaden kein Beinbruch wird

Bei der Betriebshaftpflicht für ein Krankenhaus gilt es zwischen der Institution als solcher und den dort tätigen Ärzten und Pflegekräften zu differenzieren.Auch wenn eine Betriebshaftpflichtversicherung auch für Schäden durch Mitarbeiter einsteht, sollte jeder Arzt, angestellt oder nicht, eine eigene Berufshaftpflichtversicherung für Behandlungsfehler abschließen.
Die Betriebshaftpflicht umfasst natürlich die klassischen Deckungsbausteine für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Sollte beispielsweise ein Besucher auf dem frisch gewischten Boden ausrutschen und sich im Krankenhaus verletzen. Wichtiger sind jedoch die Risiken durch Verunreinigungen im Essen oder bei medizinischen Instrumenten und daraus resultierende Infektionen bei den Patienten.

Das Thema „krank werden im Krankenhaus“ ist immer wieder in den Medien präsent.

Betriebshaftpflicht Krankenhaus

Diese Form des Personenschadens kann durchaus auch einen Vermögensschaden nach sich ziehen, wenn die Infektion eines Patienten einen Aufenthalt über die eigentliche Aufenthaltsdauer hinaus notwendig macht und dieser dadurch Einkommenseinbußen erleidet. Sachschäden sind in einer Klinik ebenfalls nicht auszuschließen, beispielsweise, wenn eine Schwester aus Versehen einen Besitzgegenstand eines Patienten beschädigt. Die meisten Krankenhäuser schließen solche Schäden mittlerweile aus, bieten gleichzeitig aber die Möglichkeit Wertgegenstände außerhalb der Krankenzimmer sicher verwahren zu lassen. In diesem Fall muss auch dieses Verwahrungsrisiko fremden Eigentums explizit mitversichert werden.
Treten aus welchen Gründen auch immer umweltgefährdende Stoffe aus und kontaminieren die Umwelt, ist das Krankenhaus im Rahmen der Gefährdungshaftung für die Dekontaminierung im Regress. Umweltschäden sollten bei einer Klinik daher auf jeden Fall ausreichend abgesichert werden. Für Krankenhäuser gilt, dass der Versicherungsschutz für Personenschäden nicht hoch genug angesetzt werden kann. Fällt ein Patient beim Umlagern zu Boden, kann dies ebenfalls gravierende Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

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