Wer ist in der Betriebshaftpflicht versichert?
Üblicherweise ist die komplette Firma versichert. Teil dessen ist in der Betriebshaftpflicht der Inhaber als Einzelunternehmer, die Gesellschaft als juristische Person oder auch die Teilhaber. Zudem sichert die Police natürlich auch Mitarbeiter mit ab. Verursacht also ein Mitarbeiter im Rahmen seines Aufgabengebietes, einen Schaden, haftet das Unternehmen. Ist das Unternehmen richtig versichert, übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung alles Weitere. Ist der Schaden rechtens, organisiert die Betriebshaftpflicht die Schadenregulierung. Sie besorgt und bezahlt aber auch anwaltlichen Beistand wenn die Ansprüche nicht gerechtfertigt sind.
Brauche ich zusätzlich eine Privathaftpflichtversicherung?
Die Privathaftpflichtversicherung ist ebenfalls unverzichtbar. In manchen Betriebshaftpflichtversicherungen ist sie für den Betriebsinhaber schon enthalten. Ob dies bei Ihrer gewünschten Deckung der Fall ist, erfahren Sie in unserem Betriebshaftpflicht Vergleich oder Sie kontaktieren uns. Wir beraten Sie gern und finden mit Ihnen gemeinsam die richtige Versicherung.
Gilt die Betriebshaftpflichtversicherung auch im Ausland?
Die Betriebshaftpflicht ist für den Selbständigen die wichtigste Versicherung. Sie schützt vor Sachschäden, Personenschäden und für Vermögensschäden, die bei der Ausübung der betrieblichen Arbeit entstehen. Mitversichert sind der Unternehmer selbst sowie die Mitarbeiter seines Betriebs, denn auch diese können jederzeit die Verursacher von unterschiedlichsten Schäden sein. Wie aber steht es um Mitarbeiter, die für ihr Unternehmen im Ausland beschäftigt sind? Welcher Versicherungsschutz ist auf Messen und Ausstellungen erforderlich? Und wie sieht es mit Filialen im Ausland aus, wenn ein Betrieb dort tätig ist?
Keine Absicherung bei Auslandsschäden
Verursacht ein Mitarbeiter im Ausland einen Schaden, sind diese erst einmal nicht durch die Police abgedeckt. Fallen solche Schadensfälle im Ausland an, muss der Unternehmer die resultierenden Kosten aus der eigenen Tasche zahlen. Je nach Schadenfall kann so etwas eine enorme Größenordnung ausmachen. Man kann den Versicherungsschutz aber dahin gehend erweitern. Deshalb empfiehlt sich für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter auf Messen oder Ausstellungen sowie ins Ausland schicken die regelmäßige Überprüfung des Versicherungsschutzes, ob dieser noch alle erforderlichen Leistungen abdeckt. Die Kosten für eine solche Deckung kann man mit einem Angebot eines Versicherers leicht herausfinden, dabei helfen wir Ihnen gerne.
Welche Vertragslaufzeiten gelten für eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Die Betriebshaftpflichtversicherung kann recht flexibel und ganz nach Bedarf abgeschlossen werden. Üblich ist eine Vertragslaufzeit von einem Jahr. Gerne locken die Anbieter ihre Klienten auch mit einem langfristig abgeschlossenen Vertrag. Wer sich für eine Vertragslaufzeit von drei Jahren entscheidet, profitiert im Gegenzug meist von günstigeren Kosten, die Versicherungsprämie wird von den Gesellschaften bei solchen Langfristverträgen häufig deutlich gesenkt. Schließlich haben beide Vertragspartner mit einem Vertrag über mehrere Jahre hinweg die Sicherheit, dass sich vorläufig nichts gravierendes am Versicherungsschutz ändern wird.
Kann ich meinen bestehenden Vertrag kündigen?
Haben Sie über einen Betriebshaftpflicht Vergleich festgestellt, dass es eine günstigere Alternative gibt? Dann sollten Sie wechseln. Dem steht nur noch die Kündigung Ihres derzeitigen Versicherungsvertrages im Wege. Die Betriebshaftpflichtversicherung wird meist mit einer kurzen Laufzeit abgeschlossen. In der Regel läuft solch ein Vertrag immer ein Jahr. Die Betriebshaftpflicht kann, wie auch die Berufshaftpflicht, (meist mit einer Frist von drei Monaten) zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Wenn Sie Ihre Kündigung schriftlich und fristgerecht eingereicht haben, steht dem Abschluss der günstigeren Betriebshaftpflichtversicherung nichts mehr im Wege. Wenn Sie Hilfe hierbei benötigen können Sie uns auch gerne kontaktieren.
Was passiert wenn ich mein Gewerbe aufgebe?
Wenn Sie Ihr Gewerbe aufgeben, entspricht das einem typischen Wagniswegfall. Damit entfällt auch der Grund, warum eine Betriebshaftpflichtversicherung überhaupt abgeschlossen werden sollte. Der Vertrag kann dann beendet werden. Informieren Sie Ihr Versicherungsunternehmen unverzüglich nach der erfolgten Abmeldung Ihres Gewerbes. Das Versicherungsunternehmen hat dann die Pflicht, den Versicherungsschutz aufgrund des entfallenden Wagnisses zum Tag seiner Kenntnisnahme aufzuheben. Für Sie bedeutet das, dass ab diesem Zeitpunkt keine Versicherungsbeiträge für Ihre Betriebshaftpflichtversicherung mehr zu zahlen sind. Sie bekommen bei jährlicher Zahlweise die Differenz erstattet. Deshalb ist es letztlich in Ihrem Interesse, der Versicherung die Abmeldung Ihres Gewerbes schnell mitzuteilen. Doch auch bei einer monatlichen Zahlung haben Sie Ihre Versicherungsprämie vorab gezahlt. Deshalb steht Ihnen auch dann die Rückzahlung der überzahlten Prämie zum Tag der Kenntnisnahme durch den Versicherer zu.
Wie sind die Kündigungsfristen?
Die Kündigungsfrist in der Betriebshaftpflichtversicherung hängt von der Dauer der Vertragslaufzeit ab. Da die Betriebshaftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung ist, müssen Sie keinen lückenlosen Versicherungsschutz nachweisen. Dennoch ist es wichtig zu wissen, wann Sie kündigen können, damit Ihr Vertrag im Notfall nicht unnötig lange läuft und damit Sie schneller einen Wechsel des Versicherers anstreben können. Bei einer Vertragslaufzeit von unter einem Jahr läuft der Vertrag zum vereinbarten Ablaufdatum ab. Wurde der Vertrag über ein Jahr geschlossen, beträgt die Kündigungsfrist normalerweise drei Monate zum Ablauf der Vertragslaufzeit. Geht die Kündigung zu diesem Zeitpunkt nicht bei dem Risikoträger ein, wird dieser den Vertrag automatisch verlängern. Ist ein Vertrag für mehr als drei Jahre geschlossen, kann er bereits zum Ablauf des dritten Jahres gekündigt werden. Alternativ kommt die Kündigung zum Ablauf eines jeden weiteren folgenden Jahres in Frage. Die Kündigungsfrist beträgt dann jeweils drei Monate zum Ablauf des Vertrags.
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