Die richtige Betriebshaftpflicht für das Waxingstudio und professionelle Haarentfernung

Die professionelle Haarentfernung hat sich mittlerweile von der Nebentätigkeit des Kosmetikstudios weiter entwickelt. Sie ist zu einem eigenen und selbstständigen Zweig geworden. Glatte Haut ist für viele Menschen mittlerweile ein Muss und dafür sind sie auch bereit einiges auf sich zu nehmen. Egal ob Waxing, Sugaring, Fadenepilation oder Haarentfernung mittels Laser, alle Methoden haben gemein, dass sie zwangsläufig zu einer leichten Verletzung der Haut führen. Bei aller Sorgfalt und ständiger Überwachung der notwendigen Hygiene, kann es trotzdem ab und an zu Infektionen oder verstärkter Reizung der Haut kommen.Sollte sich ein Kunde aufgrund einer Solchen von einem Arzt behandeln lassen, kann es zu Regressforderungen der Krankenversicherung gegen den Betreiber des Studios kommen. Hierfür benötigen Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Hinweis:
Viele Vermieter von Räumlichkeiten verlangen mittlerweile auch eine entsprechende Betriebshaftpflicht. Aufgrund der Vielzahl an elektrischen Geräten in jedem Betrieb, ist dies auch dringend zu empfehlen. Insbesondere wenn Wachswärmer oder ähnliche über Nacht unbeaufsichtigt laufen, besteht hier eine Brandgefahr. Daher erlauben wir uns auch an dieser Stelle den Hinweis: Ein jährlicher E-Check aller elektrischen Geräte ist eine gesetzliche Vorgabe aus dem Arbeitsschutz und damit eine sogenannte Obliegenheit. Diese sind zwingend zu erfüllen, um einen Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Rechtsschutzversicherung, bei gewollter Körperverletzung unverzichtbar!
Abgesehen von rasieren sind alle Methoden zur Haarentfernung eine so genannte Körperverletzung mit Zustimmung des Kunden. An dieser Stelle unterscheidet sich das Waxing Studio nicht von einem Piercing Studio oder einem Kosmetikstudio, welches zum Beispiel permanent Make-up durchführt. Daher empfehlen wir allen unseren Mandanten, dass sie sich ein entsprechendes Aufklärungsformular unterschreiben lassen. Von jedem Kunden und VOR der ersten Behandlung! Sollte ein Kunde unzufrieden sein, die Schmerzen unterschätzt haben oder es dann doch zu einer Infektion kommen und der Kunde möchte plötzlich Schmerzensgeld, kann die Haftpflicht Versicherung mit einem solchen unterschriebenen Formular des Kunden leichter helfen. Damit sie sich auch selbst aktiv gegen solche Vorwürfe oder ähnliches wehren können, empfehlen wir dringend auch eine entsprechende Rechtsschutzversicherung.