Betriebshaftpflichtversicherung Subunternehmen – Warum ist die Absicherung für Subunternehmen wichtig?

Betriebshaftpflichtversicherung Subunternehmen

In Dienstleistungs,- und Handwerksbetrieben werden oftmals große Aufträge mit Hilfe von Subunternehmern bewältigt. Eine Firma gewinnt den Auftrag und rechnet, im eigenen Namen, mit dem Auftraggeber ab. Alle hinzugekauften Dienstleistungen oder Gewerke werden wie eine Eigenleistung gegenüber dem Auftraggeber ausgewiesen und das Unternehmen übernimmt für alle erbrachten Leistungen die gesetzliche Haftung.

Das Meisterbad – Mit Subunternehmern

Ein bekanntes Beispiel aus dem Bauhandwerk ist das sogenannte „Meisterbad aus einer Hand“. Hier wird ein Sanitärunternehmen mit der Renovierung oder Gestaltung eines Bades beauftragt. Der Unternehmer selber kann oftmals nur seine Kernkompetenz, Sanitär, Heizung, Klimatechnik, mit seinen Mitarbeitern erbringen. Also werden Subunternehmer beauftragt welche die anderen Gewerke wie Elektroinstallationen oder Glaserarbeiten ausführen. Diese Leistungen werden intern dem Sanitärbetrieb in Rechnung gestellt und dieser schreibt dann eine Abschlussrechnung an den Bauherren. Für alle Schäden die durch Mitarbeiter des eigenen Unternehmens oder des Subunternehmens entstehen, haftet der Hauptauftragnehmer, im oben genannten Fall als sogenannter Generalunternehmer.

Achtung! Der Generalunternehmer haftet für Schäden des Subunternehmers

Wichtig ist für diesen damit auch, daß alle Schäden der Subunternehmen durch seine eigene Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt sind. Es ist nicht ausreichend darauf zu achten, daß die Subunternehmer selber ausreichenden Versicherungsschutz über ihre Haftpflichtversicherung haben. Der Generalunternehmer hat keinen Einfluss auf die Regulierung der fremden Versicherung. Er weiß nicht ob zum Beispiel eine Zahlungsverzug den Versicherungsschutz aufgehoben hat. Er selber haftet zunächst dem Auftraggeber gegenüber für alle Schäden, ob er oder seine eigene Betriebshaftpflichtversicherung einen Subunternehmer in Regress nehmen kann, ist eine zunächst zweitrangige Frage.

Daher ist nicht nur in den Bedingungen der Versicherungen zu überprüfen ob und bis zu welcher Summe Subunternehmen mitversichert sind, sondern auch die Betriebsbeschreibung ist so zu fassen, daß die fremden Gewerke mit eingeschlossen sind. Ein Unternehmer welcher in seine Betriebshaftpflichtversicherung eine eng gefassten Betriebsbeschreibung definiert hat, kann zwar im möglicherweise Subunternehmer des eigenen Gewerkes beschäftigen und hat dann hierfür ausreichenden Versicherungsschutz, ein anderes Gewerk im eigenen Namen weiterzuverkaufen, kann aber sehr riskant werden.

Für alle Schäden die durch Mitarbeiter des eigenen Unternehmens oder des Subunternehmens entstehen, haftet der Hauptauftragnehmer. Im oben genannten Fall als sogenannter Generalunternehmer.

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