Betriebshaftpflichtversicherung Heilpraktiker – Das sollten Sie wissen

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Heilpraktiker eine der wichtigsten Versicherungen. Sie bewahrt Personen im Schadensfalle vor Entschädigungszahlungen gegenüber Dritten, die schnell deren finanzielle und soziale Existenz bedrohen können.

Denn das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legt im § 823 keine Haftungshöhe fest, weder für Privatpersonen noch für Betriebe. Als Privatperson oder Betrieb haftet man also unbegrenzt, d. h. mit allem, was man besitzt. Eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer derartigen Haftpflichtversicherung besteht merkwürdigerweise für Privatpersonen nicht. Für Selbständige wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Heilpraktiker ist der Abschluss einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung aber zwingend.

Welche Vorteile bietet eine Betriebshaftpflichtversicherung für einen Heilpraktiker?

Betriebshaftpflichtversicherung Heilpraktiker

Als selbständiger Heilpraktiker mit einer eigenen Praxis (Betrieb) tragen Sie jeden Tag bei Ihrer Berufsausübung ein hohes Haftungsrisiko. Sie sind deshalb nach Artikel 17 der Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für einen Heilpraktiker verpflichtet. Zu Ihrem eigenen Schutz vor einem Existenz bedrohenden Schadensereignis, aber auch in der Vorsorge für Ihre Patienten und Mitarbeiter, die Sie mitversichern lassen können. Denn ein Schaden ist in einer Heilpraktikerpraxis schnell geschehen. Denn überall da, wo der Mensch als Patient oder Klient im Mittelpunkt steht, lassen sich Schadensansprüche gegen Sie oder Ihre Mitarbeiter nicht gänzlich ausschließen, selbst bei allergrößter Professionalität. Das kann der banale Stolperer eines Patienten über einen rutschenden Teppich mit einem Rattenschwanz an kostenintensiven Folgen sein. Auch der Verlust des Generalschlüssels durch einen Ihrer Mitarbeiter und der notwendige Austausch aller Schlösser im gesamten Haus verursachen hohe Kosten.

Auch wenn Sie persönlich in diesen Fällen keine Schuld trifft, als Praxisinhaber stehen Sie immer voll in der Haftung, sogar für HandlungenIhrer Mitarbeiter – und das kann teuer werden. Eine Betriebshaftpflichtversicherung Heilpraktiker schützt Sie vor (un-)berechtigten Forderungen bei Vermögens-, Personen- und Sachschäden. Sie ist die wichtigste Absicherung für selbständige Heilpraktiker. Vergleichbar mit der erwähnten privaten Haftpflichtversicherung.

Was leistet eine Betriebshaftpflicht für einen Heilpraktiker?

Die Betriebshaftpflicht für den Heilpraktiker schützt bei Vermögens-, Personen- und Sachschäden in Ihrer Praxis und den daraus resultierenden berechtigten Ansprüchen Dritter. Bei unberechtigten Forderungen wehrt die Betriebshaftpflicht Heilpraktiker diese ab, die entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten werden übernommen.

Grundsätzlich ist ein Versicherungsschutz bei Personenschäden in Höhe von mindestens 3 Mio. Euro empfehlenswert, bei den anderen Schadengruppen bilden 500.000 Euro die Orientierungshöhe. Die passgenaue Versicherungshöhe und die versicherten Leistungen sind von Praxis zu Praxis unterschiedlich. Zum professionellen Risikomanagement als Heilpraktiker gehört es also, den optimalen Versicherungsschutz für die eigene Praxis zu konfigurieren. Informationen und Tarif- sowie Leistungsvergleiche sind in entsprechenden Internetportalen zu bekommen,auch persönliche Beratungstermine mit einem Versicherungsmakler sind hier zu terminieren.

Was gehört nicht zur Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Betriebshaftpflicht Heilpraktiker versichert Sie gegen Schäden bei Dritten, die in Ihrer Heilpraktikerpraxis entstehen, seien sie nun berechtigt oder nicht. Sie schützt Sie nicht vor Schäden,

• die Sie als Person selbst erleiden. Das gilt wie bei allen Haftpflichtversicherungen auch für Ehepartner, • wenn Sie die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Hier verfällt der komplette Versicherungsschutz.

Zu diesem Nichtversicherungsbereich zählen auch Schäden, die Sie als Versicherungsnehmer nicht beseitigt haben, obwohl das Versicherungsunternehmen Sie dazu aufgefordert hat, etwa die Beseitigungvon Stolperfallen im Eingangsbereich. Auch geliehene Praxisgegenstände fallen nicht unter den vereinbarten Versicherungsschutz.

Gibt es weitere gut geeignete Versicherungen für einen Heilpraktiker?

Der zusätzliche Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker ist sinnvoll. Bei einem anderen medizinischen Beruf, dem Arzt, ist sie obligatorisch. Im konkreten Schadensfall stehen Sie immer auf der sicheren Versicherungsseite, denn die Abgrenzung zwischen Betriebs- und Berufshaftpflicht Heilpraktiker kann juristisch schwierig sein. Gerichtsverfahren etwa sind durch Ausgaben für Gutachter, Anwälte oder Gerichtskosten extrem teuer, da kann diese ergänzende Haftpflichtversicherung Ihre Existenz sichern.

Zusätzlich bietet sich eine Praxisinhaltsversicherung an, die gegen typische Risiken versichert, z. B. gegen Einbruchdiebstahl und Raub, Praxisunterbrechung, Feuer, Wasser usw. Das könnte Sie auch interessieren: Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

Die besten Ratgeber sind unabhängig

Wer eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine andere Versicherung sucht, sollte sich immer einen unabhängigen Versicherungsmakler suchen. Der Makler geht auch auf berufsspezifische Details ein und weiß, ob weitere Dinge zu beachten sind.

Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler, haben langjährige Erfahrung im Bereich Betriebshaftpflichtversicherung und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie finden weiter unten auch unseren online Rechner aber wir empfehlen immer ein individuelles Angebot, denn wir möchten, dass Sie im Schadenfall richtig versichert sind!

Und das Beste: Unser Service ist für Sie kostenlos. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und sind jederzeit gerne für Sie da.

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Datenquelle: Bru-nO / Pixabay

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