Betriebshaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich | Wie Viele Personen arbeiten im Betrieb?

Betriebshaftpflichtversicherung vergleichen:
So zur günstigeren Betriebshaftpflicht

  1. Vergleichen Sie kostenlos über 100 Haftpflicht Tarifvarianten    Hier gehts zum Vergleichsrechner
  2. Möchten Sie lieber ein kostenloses Angebot von uns? Hier geht´s zum Kontaktformular
  3. Schließen Sie bequem online, per Post, Mail oder Telefon ab.
  4. Sparen Sie mit Ihrer neuen Betriebshaftpflicht bis zu 78% pro Jahr.

Versicherungsvergleich
Ihre Vorteile bei uns

  • Ergebnisse werden sofort online angezeigt
  • Kostenlose telefonische Beratung
  • Bis zu 78% weniger Beitrag zahlen
  • Sie mögen keine Online Rechner? Kein Problem: Wir erstellen Ihnen kostenlos ein individuelles Angebot! Kontakt

Warum benötigt man eine Betriebshaftpflicht? Hier erhalten Sie weitere Informationen:

DIE BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG – WAS LEISTET SIE?

Brauche Betriebshaftpflicht

Fachmagazine, Berater und Verbände sind sich einig: Eine Betriebshaftpflichtversicherung gehört, neben der Krankenversicherung, zu den wichtigsten Versicherungen die Unternehmer und auch Freiberufler abschließen können. Sie schütz vor den finanziellen Folgen durch Personen, Sach und Vermögensschäden.

Ziel der Betriebshaftpflichtversicherung ist nicht nur Unternehmen von Haftungsansprüchen frei zu stellen. Bevor gezahlt wird, prüft die Haftpflichtversicherung ob die Ansprüche des Geschädigten berechtigt sind und ob den Versicherungsnehmer eine Schuld trifft. Die Betriebshaftpflichtversicherung zahlt nämlich ausschließlich dann, wenn der Schadenverursacher nach Paragraph 823 bzw. 280 BGB haften muss. Die gesetzliche Haftung ist Voraussetzung für die Begleichung von Schadenersatzansprüchen. Unberechtigte Ansprüche werden im Rahmen der passiven Rechtsschutzversicherung abgewehrt. Dieser Teil der Absicherung ist sehr wichtig. Ohne diesen Schutz, müssten Sie alleine für Ihr Recht kämpfen. Und das kann sehr teuer werden. Schon alleine die Kosten für einen Rechtsstreit können die finanzielle Existenz bedrohen.

Die Betriebshaftpflichtversicherung beinhaltet drei elementare Leistungen:

1. Alle Informationen einholen und Ansprüche prüfen
2. Unberechtigte Forderungen abwehren
3. Begleichung von berechtigten Schadenersatzansprüchen
Wenn also klar ist, dass der Versicherungsnehmer haften muss, werden die geschädigte Personen durch die Versicherung, wie vor einem Schadensfall gestellt.


FREIBERUFLER UND SPEZIELLE HAFTUNGSRISIKEN

Freiberufler benötigen meist zusätzlich eine Berufshaftpflichtversicherung. Die meisten Katalogberufe erfordern, für die Zulassung, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und diesen Versicherungsschutz sollten Sie unbedingt haben denn sonst endet die Karriere schneller, als sie begann. Die Berufshaftpflichtversicherung deckt übrigens keine Schäden die Ihre Mitarbeiter verursachen. Angestellte sind nur über die Betriebshaftpflichtversicherung automatisch mitversichert. Diese Haftpflicht schützt allerdings nicht gegen die Folgen von Behandlungs- und Beratungsfehlern, beachten Sie: Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht unterscheiden sich deutlich. Wir prüfen gerne, welche Risiken bei Ihrer Tätigkeit relevant sind und beantworten Ihre Fragen.

HAFTPFLICHT FÜR SELBSTÄNDIGE

Normale Unternehmen haben es etwas leichter da sie meist nur eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigen. Sie sind schon durch die meisten Policen ausreichend bei den meisten Tätigkeiten und deren Risiken abgesichert. Bei der Auswahl kommt es weniger auf bestimmte Produkte oder Anbieter an, als viel mehr auf deren Leistungen und Prämien. Viele Produkte beinhalten auch eine Private Haftpflichtversicherung, das spart Geld für eine extra Privathaftpflicht. Prüfen Sie bitte aber die Leistung, da einige Anbieter hier nur die leistungsschwachen Bedingungen verwenden.

DECKUNGSSUMME – WIE HOCH SOLLTE SIE SEIN?

Unterschiedliche Branchen haben unterschiedliche Risikopotentiale, zum Beispiel ist Gesundheit eine schadenträchtige Branche. Weshalb ist das so? Selbst kleine Fehler können hohe Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Anders als im Handel oder Handwerk sind hier Personenschäden das Hauptrisiko. Berufe wie Arzt oder Hebamme tragen hohe Verantwortung denn passiert ein Unfall, wird es schnell teuer. Auch wenn Ärzte falsch beraten, wird schnell ein großer Schadenfall daraus.

Generell empfehlen wir, die Mindestsumme von drei Millionen Euro für Personen und Sachschäden nicht zu unterschreiten. Damit sind zumindest viele Fälle abgedeckt. Vermögensschäden können auch deutlich geringer versichert sein. Der Grund: Die Versicherer schließen in der Vermögensschadenhaftpflicht die in der Betriebshaftpflicht enthalten ist, echte Vermögensschäden aus und unechte Vermögensschäden fallen meist nicht so hoch aus.
Aber auch hier gilt:

Keine Regel ohne Ausnahme, viele Branchen benötigen deutlich höhere Summen. Natürlich bieten wir Ihnen auch die passende Beratung oder erstellen Ihnen ein Angebot. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

Angebot
Achten Sie bei der Auswahl darauf, dass die Höhe der Deckungssumme ausreichend ist.
Hinweis: Nutzen Sie unseren Service. Wir berechnen für Sie die passende Summe für die Betriebshaftpflichtversicherung und das ohne Kosten für Sie!


WAS BEDEUTET HAFTUNG?

Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich

In Deutschland regelt der Paragraph 823 BGB, dass der Schadenverursacher, der eine andere Person, deren Besitztümer oder Vermögen schädigt, dafür haften muss. Er muss Schadensersatz leisten. Jeden Schaden den ein Dritter durch Sie erleidet, verpflichtet Sie unlimitiert dafür aufzukommen.
Das ist die Grundlage für die Betriebshaftpflicht einen Schaden zu begleichen denn ein Betrieb haftet für alles was die Angestellten oder der Inhaber schuldhaft einem Dritten „antun“. Bei Freiberuflern und Unternehmern die ein Gewerbe betreiben gibt es, je nach Tätigkeit, ein ganz unterschiedliches Risiko andere zu schädigen. Dementsprechend unterscheiden sich dann auch die Prämien für die Betriebshaftpflichtversicherung.

WAS ZAHLT DIE GEWERBLICHE HAFTPFLICHT NICHT?

Nicht jedes Produkt kommt für alle Schäden auf aber einige Schadenfälle sind per se vom Schutz ausgeschlossen. Wenn Sie für etwas nicht haftbar gemacht werden können, wird auch keine Haftpflichtversicherung zahlen. Die Versicherungsbedingungen regeln eindeutig, dass Voraussetzung für eine Entschädigung die gesetzliche Haftung ist.

Ein Beispiel:

Ihr Besucher kommt auf Ihrem Grundstück durch Neuschnee zu fall und durch Verdienstausfall etc. entsteht ein Schaden von 15.000€

Hier kommt es nun drauf an, ob Sie Ihrer Pflicht zur Wegesicherung nachgekommen sind oder nicht. Hat der Kunde sich verletzt weil Sie nicht geräumt haben oder weil es kurz nach dem räumen direkt wieder geschneit hat? Wenn man Ihnen keinen Vorwurf machen kann, wird auch keine Gesellschaft für den Schaden aufkommen. Ihre Kunden bleiben in solch einem Fall leider auf den Kosten sitzen.
Beispiel 2: Schäden an geliehenen Arbeitsmaschinen.

Ein Klassiker – Sie mieten mehrere Maschinen und eine wird beschädigt. In den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen sind diese Schäden nicht abgedeckt. Gewerbliche Vermieter bieten für diesen Fall meist eine Zusatzdeckung an.


ZAHLT DIE BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG IMMER?

Die Betriebshaftpflicht prüft zunächst, ob durch ihren Versicherungsnehmer, also das Unternehmen einschließlich aller Mitarbeiter, ein Verschulden vorliegt. Dies ist ein wichtiger Teil der Regulierung bei einem Schaden denn ergibt die Prüfung, dass die Ansprüche unberechtigt sind, wehrt sie die Schadenersatzansprüche ab. Wenn nötig auch vor Gericht. Da man die Betriebshaftpflichtversicherung nicht nutzen kann um eigene Ansprüche geltend zu machen, sondern nur Abwehren, nennt man diesen Teil: Passive Rechtsschutzversicherung. Alle Gesellschaften bieten diesen Leistungsbaustein immer mit an. Natürlich ist die betriebliche Haftpflicht nicht die einzige der betrieblichen Versicherungen, aber auf jeden Fall die wichtigste.

Weitere wichtige Versicherungen:

– Elektronikversicherung
– Produkthaftpflichtversicherung
– Umweltschadenhaftpflichtversicherung
– Frachtführerhaftung
– Inhaltsversicherung
– Rechtsschutzversicherung
– KFZ-Versicherung
– Transportversicherung
– Bauleistungsversicherung
– Maschinenversicherung

Privat:

– Unfallversicherung
– Private Haftpflichtversicherung
– Krankenversicherung
– Hausratversicherung
– Pflegerentenversicherung
– Berufsunfähigkeitsversicherung
– Altersvorsorge

Worauf sollte man achten?

Wer braucht den Schutz der Betriebshaftpflichtversicherung? Alle Gewerbetreibenden – egal ob Ein-Mann-Geschäft oder Firma mit 100 Mitarbeitern – brauchen diese Deckung
Wann leistet sie? Die Betriebshaftpflicht zahlt, wenn ein Dritter durch den Gewerbebetrieb geschädigt wurde.
Wofür leistet sie? Wenn eigene Dinge beschädigt wurden, zahlt die Betriebshaftpflicht nicht, es werden also keine Eigenschäden übernommen.
Was kostet sie? Die Beitragshöhe der Betriebshaftpflichtversicherung ist u.a. von der Berufsgruppe abhängig. Einen konkreten Preis können Sie mit einem online Angebotsvergleich herausfinden.

Falsche Angaben im Versicherungsantrag – Die Folgen

Betriebshaftpflichtversicherung

Nicht nur bei Lebens- und Krankenversicherungen sind die Angaben im Antrag von großer Bedeutung. Da diese Angaben den Beitrag beeinflussen, könnten Sie jetzt auf die Idee kommen, falsche Angaben zu machen. Zum Beispiel könnte Ihnen in den Sinn kommen, eine verwandte Betriebsart anzugeben. Doch was ist der Grund, dass Unternehmen ähnliche Berufe unterschiedlichbe preisen? Die Antwort ist simpel: Die Risikosituation ist eine andere.

Beispiel 1:

Zwei ähnliche Bürobetriebe
Stellen wir uns zwei gleiche Bürobetriebe vor. Jedoch gibt es einen kleinen, aber feinen Unterschied. Das eine Büro hat Kundenverkehr, das andere nicht. Anhand der Betriebsart schätzen die Risikoträger das Risiko, dass ein Kunde in Ihrem Büro stürzen könnte, ein. Geben sie nicht die korrekte Betriebsart an, zahlen Sie nicht Ihrem Risiko entsprechende Prämien.

Beispiel 2:

Der Vorversicherer hat Sie gekündigt
Auch kann es sein, dass Sie wegen einem Schadenfall vom Vorversicherer gekündigt wurden. Verschweigen Sie dies in der Absicht sich Deckung zu erschleichen, kann das ernsthafte Folgen haben.
Welche Folgen drohen?

Das lässt sich nicht in einem Satz beantworten. Das Gesetz unterscheidet hier nach Fahrlässigkeit, Vorsatz und arglistiger Täuschung. Je nachdem wie Ihr Verhalten einzuordnen ist, hat das Versicherungsunternehmen verschiedene Möglichkeiten. Den Gesetzestext hierzu finden Sie hier. Es wird geklärt werden, ob Sie versucht haben den Anbieter zu täuschen oder ob es sich um ein „Versehen“ handelte. Arglistige Täuschung: Geht der Versicherer davon aus, dass Sie wussten was sie tun, wird er Ihnen „arglistige Täuschung“ vorwerfen. Der Risikoträger wird die Zahlung verweigern und es droht eine Anzeige.

Unser Rat:

Achten Sie peinlichst auf Ihre Angaben Auch wenn Sie in Versuchung geraten, bestimmte Sachverhalte anders darzustellen, müssen wir davon abraten. Zu den Rechtsfolgen kommt zusätzlich, dass Sie auf dem sitzen bleiben. Bei einem Haftpflichtschaden kann das eventuell die finanzielle Existenz kosten.

Versicherungen versuchen alles um eine Zahlung zu vermeiden

Möglicherweise fragen Sie sich, wie wahrscheinlich es ist, dass einem die Gesellschaft auf die Schliche kommt. Hier ist höchste Vorsicht geboten. Die Gesellschaften sind verständlicherweise daran interessiert, sich vor Schadenzahlungen zu drücken. Geht es um höhere Beträge, wird die Gesellschaft alles unternehmen, sich aus der Verantwortung zu „stehlen“. Der einfachste Weg ist, dem Versicherungsnehmer falsche Angaben bei Beantragung nachzuweisen. Schadenbearbeiter wissen in aller Regel, wo sie angreifen müssen um solche „Fehltritte“ aufzudecken. Die Gefahr aufzufliegen, und somit große Schwierigkeiten zu bekommen, ist groß.
Hier gehts zum Vergleich

Ab wann bin ich versichert?

Betriebshaftpflicht Versicherungsbeginn

Der Schutz beginnt zum Versicherungsbeginn, Dieser Termin steht in Ihrer Versicherungspolice. Jedoch nicht vor Zahlung Ihrer Erstprämie. Der Beginn der Deckung ist ein schwieriges Thema. Hier gibt es drei verschiedene Begriffe die eine Rolle spielen:

1.

Formeller Versicherungsbeginn Dies ist der Termin zu dem ein Versicherungsunternehmen einen Antrag des Beantragenden annimmt. Die Bestätigung erfolgt in der Regel durch die Versicherungspolice.

2.

Materieller Versicherungsbeginn Der materielle Versicherungsbeginn ist der Zeitpunkt ab dem die Versicherungsgesellschaft für den versicherten Leistungsumfang gerade steht. Ab diesem Tag (0:00h) sind die geschützt.

3.

Technischer Beginn Der technische Beginn stellt den Tag dar, ab diesem Sie Beiträge zu zahlen haben. In der Regel stimmt der materielle Beginn mit dem technischen Beginn überein.

Wichtiger Hinweis: Mit dem formellen Beginn wird der erste Beitrag fällig. Im Zeitraum vom formellen Beginn bis zu Ihrer Beitragszahlung kann die Gesellschaft vom Vertrag zurücktreten. Deshalb sollten Sie IMMER das Lastschriftverfahren zur Zahlung vereinbaren. Denn dieses sichert Ihnen, dass Sie nicht schuldhaft in Verzug geraten. Somit kann das Versicherungsunternehmen nicht vom Vertrag zurücktreten. Das kann entscheidend sein, wenn in der Zwischenzeit ein Schadenfall eintritt.

Kann ich vom Vertrag zurücktreten?

Ja, Sie können von einem gestellten Versicherungsantrag zurücktreten. Voraussetzung dazu ist allerdings, dass der Rücktritt noch vor dem im Antrag genannten Versicherungsbeginn erfolgt. Außerdem sollte die Zahlung der ersten Prämie noch nicht geleistet sein. In der Regel wird das kein Problem sein, solange Sie Ihre Betriebshaftpflichtversicherung mit Vorlauf abschließen. Schwierig wird es, wenn Ihr Antrag bereits policiert ist und wenn Ihnen die Vertragsunterlagen des Versicherers schon vorliegen. Dann steht Ihnen in der Regel ein zweiwöchiges Widerrufrecht zu, welches sofort nach dem Eingang der Unterlagen bei Ihnen beginnt. Den Rücktritt vom Antrag oder den Widerruf reichen Sie in jedem Fall schriftlich und per Einschreiben ein. Dann sollten Sie sicher sein, dass der Vertragspartner Ihre Unterlagen noch rechtzeitig und sicher erhält und akzeptiert.

Was ist versichert?

Betriebshaftpflichtversicherung Leistungsumfang

Grundsätzlich übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung alle Ansprüche von Dritten die durch Handlungen eines Betriebes einen Schadenfall erlitten haben. Die Gesellschaft kommt auf für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Das Prinzip einer solchen Deckung ist, dass nur die Risiken abgesichert sind, die

im Antrag beziehungsweise in der Police explizit erwähnt werden. Der Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung ist begrenzt auf die Versicherungssumme und die gesetzliche Haftung. Da jeder Betrieb sein eigenes Risikoprofil hat, kann die Deckung individuell angepasst werden. Versicherungssummen können erhöht oder Leistungsausschlüsse können gegen Mehrbeitrag in der Police mitversichert werden. Nicht jede Betriebshaftpflichtversicherung deckt zum Beispiel die Zusammenarbeit mit Subunternehmen oder Arbeiten im Ausland ab. Deshalb sollten Sie die Bedingungen solch einer Police immer genau prüfen – anstatt das Hauptaugenmerk ausschließlich auf günstige Beiträge zu legen.

Welche Schäden sind nicht versichert?

Hier die wichtigsten Ausschlüsse:

Eigenschäden – Beispiel:

Eine Mitarbeiterin schüttet Kaffee über das firmeneigene Laptop. Schäden am Eigentum Dritter, das Sie ausgeliehen oder gemietet haben.

Beispiel:

Ein Handwerksbetrieb mietet ein großes Schweißgerät, verursacht jedoch durch einen Bedienungsfehler einen teuren Schadenfall an der Maschine Beschädigungen, die mit Vorsatz begangen wurden

Beispiel:

Eine Mitarbeiterin will sich bei einem unfreundlichen Klienten rächen und zerkratzt sein Auto
Schäden aufgrund von Erfüllungsansprüchen

Beispiel:

Eine Handwerksfirma soll ein Hotel sanieren, damit es für die nächste Touristensaison bereit ist. Die Arbeiten verzögern sich, der Kunde verliert durch die verschobene Wiedereröffnung Geld. Dies ist kein Fall für die Betriebshaftpflichtversicherung – dafür gibt es Kautionsversicherungen. Allmählichkeitsschäden – also solche, die durch die allmähliche, schädigende Einwirkung von bestimmten Einflüssen entstehen, können optional mitversichert werden

Beispiel:

Ein Installateur verlegt Wasserrohre in einem Neubau. Erst viele Monate nach dem Erstbezug zeigt sich durch Wasserflecken, dass es eine undichte Stelle gibt. Der Installateur ist haftbar – die normale Haftpflicht würde diesen Allmählichkeitsschaden aber ausschließen. Für Firmen, deren Arbeiten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind, empfiehlt sich daher der Einschluss dieser Klausel.
Auch Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden sind in der Regel ausgenommen, können aber optional abgesichert werden

Beispiel:

Eine Autowerkstatt verursacht durch eine fehlerhafte Reparatur einen Getriebeschaden.
Wer eine Frist verpasst und deswegen einen finanziellen Anspruch für seinen Klienten verursacht, kann ebenfalls nicht auf Leistung zählen

Beispiel:

Ein Bankberater gibt den Antrag eines Kunden für eine Lebensversicherung zu spät weiter, der Vertrag wird wegen einer Steuererhöhung nur zu schlechteren Konditionen angenommen.

Strafen (Bußgelder), die wegen einer rechtswidrigen Handlung verhängt wurden

Beispiel:

Ein Mitarbeiter parkt den Dienstwagen im Halteverbot und bekommt einen Strafzettel.
Auch wer mit dem Dienstwagen einen Unfall verursacht, meldet diesen Schadenfall nicht der Betriebshaftpflicht sondern der KFZ-Versicherung

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Beim Vergleich der verschiedenen Angebote fällt immer wieder auf, dass die verschiedenen Summen einen Versicherungsvergleich deutlich erschweren. Zum einen unterscheiden sich die Policen im Vergleich bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Jeder Anbieter im Vergleich sollte die Regeldeckungssummen von zwei Millionen Euro für Personenschäden und eine Million Euro für Sachschäden erfüllen. Generell ist ein Vergleich auch deshalb so schwierig, weil verschiedene Betriebe verschiedene Aufgaben übernehmen. Bei der Auswahl und dem Vergleich Ihrer zukünftigen Betriebshaftpflicht spielt auch Ihre persönliche Meinung eine wichtige Rolle. Manch einer erwartet von einem Versicherungsvergleich Rechner eine möglichst umfassende Summe, ein anderer wählt aus der Vergleich eine Gesellschaft mit niedrigeren Summen und zahlt somit günstige Beiträge. Dafür ist ja auch ein Vergleich Rechner da – um genau diese Unterschiede übersichtlich vergleichen zu können.

Wer ist in der Betriebshaftpflicht mitversichert?

Betriebshaftpflicht wer ist versichert

Üblicherweise ist die komplette Firma versichert. Teil dessen ist in der Betriebshaftpflicht der Inhaber als Einzelunternehmer, die Gesellschaft als juristische Person oder auch die Teilhaber. Zudem sichert die Police natürlich auch Mitarbeiter mit ab. Verursacht also ein Mitarbeiter im Rahmen seines Aufgabengebietes, einen Schaden, haftet das Unternehmen und somit dann der Risikoträger. Ist das Unternehmen gut versichert, übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung alles Weitere. Sie kümmert sich um anwaltlichen Beistand (Meist aus dem Hause der Gesellschaft) und versucht, die Ansprüche abzuwehren. Ist dies nicht möglich, organisiert die Betriebshaftpflicht die Schadenregulierung. Hier gehts zum Vergleich

Brauche ich zusätzlich eine Privathaftpflichtversicherung?

Die Privathaftpflichtversicherung ist ebenfalls unverzichtbar. In manchen Betriebshaftpflichtversicherungen ist sie für den Betriebsinhaber schon enthalten. Ob dies bei Ihrer gewünschten Deckung der Fall ist, erfahren Sie in unserem Betriebshaftpflicht Vergleich.

Gilt die Betriebshaftpflicht auch im Ausland?

Betriebshaftpflichtversicherung Schadensfall

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für den Selbständigen die wichtigste Versicherung. Sie wird vor Sachschäden, Personenschäden und für Vermögensschäden schützen, die bei der Ausübung der betrieblichen Arbeit entstehen. Mitversichert sind der Unternehmer selbst sowie die Mitarbeiter seines Betriebs, denn auch diese können jederzeit die Verursacher von unterschiedlichsten Schäden sein. Wie aber steht es um Mitarbeiter, die für ihr Unternehmen im Ausland beschäftigt sind? Welcher Versicherungsschutz ist auf Messen und Ausstellungen erforderlich? Und wie sieht es mit Filialen im Ausland aus, wenn ein Betrieb dort tätig ist?

Keine Absicherung bei Auslandsschäden

Verursacht ein Mitarbeiter im Ausland Schäden, die die Police betreffen könnten, sind diese erst einmal nicht durch die Police abgedeckt. Fallen solche Schadensfälle im Ausland an, muss der Unternehmer die resultierenden Kosten aus der eigenen Tasche zahlen. Je nach Schadenfall kann dieser eine enorme Größenordnung ausmachen. Deshalb empfiehlt sich für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter auf Messen oder Ausstellungen sowie ins Ausland schicken die regelmäßige Überprüfung des Versicherungsschutzes, ob dieser noch alle erforderlichen Leistungen abdeckt. Die Kosten für eine solche Deckung kann man mit einem Angebot eines Versicherers leicht herausfinden. Dabei hilft ein Makler für Gewerbeversicherungen oder ein Vergleichsrechner, der online schnell und komfortabel zu bedienen ist.

Welche Vertragslaufzeiten gelten für eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Betriebshaftpflichtversicherung kann recht flexibel und ganz nach Bedarf abgeschlossen werden. So ist im Antrag eine Versicherungsdauer von unter einem Jahr anzugeben, üblich ist aber eine Vertragslaufzeit von einem Jahr. Gerne locken die Anbieter ihre Klienten auch mit einem langfristig abgeschlossenen Vertrag. Wer sich für eine Vertragslaufzeit von drei Jahren entscheidet, profitiert im Gegenzug meist von sehr günstigen Kosten, die Versicherungsprämie wird von den Gesellschaften bei solchen Langfristverträgen häufig deutlich gesenkt. Schließlich haben beide Vertragspartner mit einem Vertrag über mehrere Jahre hinweg die Sicherheit, dass sich vorläufig nichts Gravierendes am Versicherungsschutz ändern wird. Deshalb versuchen viele Versicherer, ihre Kunden mit einem langfristig abgeschlossenen Vertrag an sich zu binden.

Kann ich meinen bestehenden Vertrag kündigen?

Haben Sie über einen Betriebshaftpflicht Vergleich festgestellt, dass es eine günstige Alternative gibt? Dann sollten Sie wechseln. Dem steht nur noch die Kündigung Ihres derzeitigen Versicherungsvertrages im Wege. Die Betriebshaftpflichtversicherung wird meist mit einer kurzen Laufzeit abgeschlossen. In der Regel läuft solch ein Vertrag immer ein Jahr. Die Betriebshaftpflicht kann, wie auch die Berufshaftpflicht, mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahr gekündigt werden. Wenn Sie Ihre Kündigung schriftlich und fristgerecht eingereicht haben, steht dem Abschluss der günstigeren Betriebshaftpflichtversicherung aus unserem Vergleich nichts mehr im Wege.

Was passiert wenn ich mein Gewerbe aufgebe?

Wenn Sie Ihr Gewerbe aufgeben, entspricht das einem typischen Wagniswegfall. Damit entfällt auch der Grund, warum eine Betriebshaftpflichtversicherung überhaupt abgeschlossen werden sollte. Informieren Sie Ihr Versicherungsunternehmen unverzüglich nach der erfolgten Abmeldung Ihres Gewerbes. Das Versicherungsunternehmen hat dann die Pflicht, den Versicherungsschutz aufgrund des entfallenden Wagnisses zum Tag seiner Kenntnisnahme aufzuheben. Für Sie bedeutet das, dass ab diesem Zeitpunkt keine Versicherungsbeiträge für Ihre Betriebshaftpflichtversicherung mehr zu zahlen sind. Deshalb ist es letztlich in Ihrem Interesse, dem Unternehmen die Abmeldung Ihres Gewerbes schnell zu Kenntnis zu bringen. Nur so können Sie vermeiden, unnötig lange Beiträge für Ihre Betriebshaftpflicht zu bezahlen. Die Pflicht des Versicherers zur Rückzahlung besteht natürlich insbesondere, wenn Beiträge wie bei einer jährlichen Zahlung weit im Voraus bezahlt wurden. Doch auch bei einer monatlichen Zahlung haben Sie Ihre Versicherungsprämie vorab gezahlt. Deshalb steht Ihnen auch dann die Rückzahlung der überzahlten Prämie zum Tag der Kenntnisnahme durch den Versicherer zu.

Wie sind die Kündigungsfristen?

Die Kündigungsfrist in der Betriebshaftpflichtversicherung hängt von der Dauer der Vertragslaufzeit ab. Da die Betriebshaftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung ist, müssen Sie keinen lückenlosen Versicherungsschutz nachweisen. Dennoch ist es wichtig zu wissen, wann Sie kündigen können, damit Ihr Vertrag im Notfall nicht unnötig lange läuft und damit Sie schneller einen Wechsel des Versicherers anstreben können. Bei einer Vertragslaufzeit von unter einem Jahr läuft der Vertrag zum vereinbarten Ablaufdatum ab. Wurde der Vertrag über ein Jahr geschlossen, beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ablauf der Vertragslaufzeit. Geht die Kündigung zu diesem Zeitpunkt nicht bei dem Risikoträger ein, wird dieser den Vertrag unverändert fortführen. Ist ein Vertrag für mehr als drei Jahre geschlossen, kann er bereits zum Ablauf des dritten Jahres gekündigt werden. Alternativ kommt die Kündigung zum Ablauf eines jeden weiteren folgenden Jahres in Frage. Die Kündigungsfrist beträgt dann jeweils drei Monate zum Ablauf des Vertrags.

Was sollte ich tun, wenn ich einen Schadensfall habe?

Betriebshaftpflicht vergleichen

Zunächst einmal muss sichergestellt werden, das die Schadenssumme so gering wie möglich gehalten wird. Hierzu zählt zum Beispiel das verschließen von Fenstern oder Türen nach einem Einbruch oder auch das aufwischen von Wasser in einer überschwemmten Wohnung. Ansonsten sollten Sie den Ort des Schadens so wenig wie möglich verändern und sich in Absprache mit Ihrem Versicherungsmakler mit der Gesellschaft in Verbindung setzen. Das weitere Vorgehen wird dann individuell kurzfristig abgesprochen.

4.2. Wem muss ich einen Schadenfall melden?

Die Meldung eines Schadens gehört zu Ihren Obliegenheiten, die Sie mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrags eingehen. Zu Ihren Pflichten gehört es, den Unfall unverzüglich nach der Kenntnis an das Versicherungsunternehmen zu melden. Das gilt auch, wenn keine Schadenersatzansprüche gegen Sie erhoben werden. Der Begriff der unverzüglichen Meldung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch als eine Meldung ohne schuldhaftes Zögern definiert und anerkannt. Den Schadenfall müssen Sie Ihrer Gesellschaft melden, er schaltet dazu in der Regel eine telefonische Hotline. Je nach Anbieter ist diese Hotline sogar rund um die Uhr kostenfrei zu erreichen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Meldung zu jeder Zeit und schnellstmöglich bei Ihrem Versicherungsunternehmen eingeht, damit es bei der Abwicklung des Schadens keine unangenehmen Überraschungen gibt. Nach der telefonischen Schadensmeldung verlangt Ihr Anbieter meist eine schriftliche Bestätigung. Dazu wird er Ihnen ein Formular zuschicken, das Sie wiederum unverzüglich ausgefüllt und unterschrieben an ihn zurückschicken.

Wie lange dauert es, bis die Betriebshaftpflicht eine Entschädigung zahlt?

Die Übernahme eines Schadens aus der Betriebshaftpflicht ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen definiert. Ist eine Schadensersatzpflicht des Versicherten widerspruchfrei festgestellt, beginnt eine Frist von zwei Wochen, innerhalb derer der Risikoträger den Versicherten von diesem Anspruch freistellen muss. Ebenso ist die geforderte Schadensersatzsumme innerhalb von zwei Wochen zu leisten. Für Sie als Versicherten bedeutet das, dass eine zügige Übernahme eines Schadens gewährleistet ist. Gleichzeitig vermeiden Sie eine lange Vorauszahlung an den Geschädigten. Ob die direkte Leistung der Versicherungsgesellschaft an den Geschädigten möglich ist, müssen Sie im Einzelfall prüfen. Das kann insbesondere bei hohen Forderungen interessant sein. In der Regel erfolgt die Zahlung aber über Sie, deshalb ist es wichtig, auf die Einhaltung aller Fristen zu achten. Nur dann ist der Geschädigte sicher, die ihm zustehende Summe unverzüglich zu erhalten.

Benötige ich einen Anwalt?

Ob Sie einen Anwalt benötigen, hängt von den Umständen Ihres Verfahrens ab. Wird ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet, ist die Mandatierung eines Anwalts in jedem Fall zu empfehlen. Ansonsten kann als Richtlinie gelten, dass ein Anwalt immer einzuschalten ist, wenn ein Prozess gegen Sie angestrengt wird. Auch bei Verfahren, die keinen Anwaltszwang in der ersten Instanz erfordern, ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen ratsam, denn er kennt die erforderlichen Fristen und Wege, die es bei einer erfolgreichen Verteidigung einzuhalten gilt. Auch im Fall der Abwehr einer unberechtigten Schadensersatzforderung kann die Einschaltung eines Anwalts sinnvoll sein. Dies gilt insbesondere, wenn Sie zur erfolgreichen Abwehr den gerichtlichen Weg beschreiten müssen. Insgesamt sollten Sie in der Frage nach der anwaltlichen Vertretung nicht so sehr auf Ihre persönliche Einschätzung hören. Weitaus wichtiger ist es, einen erfahrenen juristischen Beistand einzuholen, der Sie in allen relevanten Fragen berät und vor Gericht vertritt.

Erhöhen sich bei einer Betriebshaftpflicht nach einem Schadensfall die Beiträge?

Wie so oft: Das kommt drauf an. Vor allem kommt es auf Ihre Versicherungshistorie an. Haben Sie schon vorher Schäden eingereicht, ist es recht wahrscheinlich, dass die Gesellschaft entweder die Beiträge erhöht oder die Selbstbeteiligung anpasst. Grundsätzlich haben beide Vertragsparteien, nach Abschluß der Regulierung, das Recht per Sonderkündigung den Vertrag zu beenden. Die Gesellschaft macht also davon Gebrauch, bietet Ihnen aber die Fortführung zu anderen Konditionen an. Eben eine erhöhte Prämie oder durch die Hinzunahme einer Selbstbeteiligung. Sollten Sie aus Sicht des Versicherers gänzlich als Kunde unattraktiv sein, wird die Gesellschaft kein Fortführungsangebot unterbreiten.

Das kommt jedoch relativ selten vor.

Die regelmäßige Erhöhung der Versicherungsbeiträge hängt weniger von Ihrem einzelnen Schadensfall ab als vielmehr von der Anzahl und von dem Umfang der Schäden, die alle Versicherten im vergangenen Jahr in der Betriebshaftpflichtversicherung geltend gemacht haben. Der Stichtag der Betrachtung ist der 01. Juli des Jahres. Zu diesem Zeitpunkt legt ein unabhängiger Treuhänder über alle Gesellschaften und alle Schadensfälle fest, ob die Versicherungsprämien im nächsten Jahr erhöht werden sollen. Dabei betrachtet er insbesondere die Schadenersatzforderungen, die im vergangenen Zeitraum in der Haftpflichtversicherung geltend gemacht wurden. Der Ablauf dieses Verfahrens ist genau festgelegt, er ist für alle Unternehmen bindend.

Betriebshaftpflicht oder Berufshaftpflicht?

Berufs- oder Betriebshaftpflicht

Egal ob Unternehmen, Firma oder Freiberufler – bestimmte Betriebe sind wegen ihrer Leistungsspektrum einem besonderen Risiko für eine Schadensersatzklage ausgesetzt. Besonders die Berufsgruppen, die beauftragt werden, fremde Interessen wahrzunehmen oder zu vertreten, sind im Vergleich stärker gefährdet und benötigen daher eine eigene besondere Haftpflichtversicherung. Diese werden meist unter dem Oberbegriff „Berufshaftpflicht“ angeboten und unterscheiden sich von der Betriebshaftpflicht oder Betriebshaftpflichtversicherung. Denn: Viele – für eine Berufsgruppe typische – klassische Haftpflichtschäden werden von der normalen Betriebshaftpflichtversicherung nicht übernommen. Trifft das auf Sie zu und Sie haben nur eine Betriebshaftpflicht abgeschlossen, sollten Sie möglichst schnell zu einer Berufshaftpflicht wechseln. Die Betriebshaftpflicht deckt zwar als Haftpflichtversicherung ebenfalls manche Risiken für bestimmte Berufe ab – aber eben nicht alle.

Gemeinsamkeiten Berufshaftpflichtversicherung / Betriebshaftpflicht Vergleich

Betriebshaftpflicht Versicherungsmakler

Auch in der Berufshaftpflicht greift die passive Rechtsschutzversicherung um den Versicherungsnehmer vor unberechtigten Ansprüchen zu schützen. Wie auch in der üblichen Haftpflichtversicherung prüft sie die Ansprüche des Geschädigten und wehrt diese wie auch die Betriebshaftpflicht gegebenenfalls ab. Auch unterscheiden sich Berufshaftpflichtversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung bezüglich der Kostenübernahme bei Rechtsstreitigkeiten nicht. Geleistet werden, je nach Bedarf, für Anwalts- und Gerichtskosten. Welche Zusatzleistungen noch enthalten sind, klärt ein Versicherungsvergleich.

Schadenbeispiel:

Vergleich zwischen Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflichtversicherung

Da nur „Schäden an Personen oder Gegenständen“ gedeckt sind, würde sich die Betriebshaftpflichtversicherung beispielsweise weigern, für folgende Verfehlungen aufzukommen: Eine Werbeagentur gestaltet und veröffentlicht Plakate mit Werbung für einen Pizza-Lieferservice. Durch eine Unachtsamkeit des Mitarbeiters hat sich bei der Telefonnummer auf dem Plakat ein Fehler eingeschlichen, die Kunden landen zufällig bei der Zentrale eines Begleitservices … Diesen Imageschaden, den der Kunde berechtigterweise erstattet haben möchte, würde die Betriebshaftpflichtversicherung nicht übernehmen, da weder eine Person noch ein Gegenstand direkt beschädigt wurden. Hier ist zusätzlich zur Betriebshaftpflichtversicherung eine Berufshaftpflicht für eine Werbeagentur notwendig. Informieren Sie sich im Zweifelsfall bei einem kompetenten Makler, ob Sie diese ebenfalls benötigen. Manchmal macht es sogar Sinn, nur eine Berufshaftpflicht und keine Betriebshaftpflicht abzuschließen.

Bildquelle: Shutterstock.com ©michaeljung

Sie möchten ein individuell auf Ihre Risiken angepasstes und selbstverständlich kostenloses Angebot für Ihre Betriebshaftpflichtversicherung von uns? Dann kontaktieren Sie uns über dieses Formular:

Wir schützen ihre Daten!

14. März 2024 Thomas Vogt